Entscheidung Bundesverfassungsgericht
UPDATE: Sattes Plus von 25 Millionen Euro für Parteienfinanzierung gestoppt!

Mario Czaja, CDU-Generalsekretär. | Foto: Martin Schutt/dpa/Archivbild
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KARLSRUHE (dpa) - CDU und CSU wollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung über deren Neuregelung sprechen. «Der Weg ist nach diesem Urteilsspruch frei, mit einem entsprechend begründeten Gesetz einen neuen Anlauf zu unternehmen. Wir werden daran konstruktiv mitarbeiten», teilten die Generalsekretäre von CDU und CSU, Mario Czaja und Martin Huber,  mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den damaligen Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18). Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet.

Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien - Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Czaja und Huber bezeichneten das Karlsruher Urteil als «wichtige Entscheidung», da das Gericht grundsätzlich klargestellt habe, dass die sogenannte Obergrenze zur Parteienfinanzierung angehoben werden dürfe. Leider seien die im Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Gründe, insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung, «nicht den verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen entsprechend vorgetragen worden», hieß es weiter.

Es sei heute nicht mehr vorstellbar, dass Parteien auf die Präsenz in Sozialen Medien, auf digitale Beteiligungsformate oder auf die digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern verzichteten, so die Unionsgeneralsekretäre. «Digitale Arbeit ist inzwischen fester Bestandteil unserer Demokratie. Die Parteien brauchen auch in finanzieller Hinsicht ein solides Fundament, um ihre wichtige Aufgabe der Stabilisierung der Demokratie und unseres Gemeinwohls erbringen zu können. Dazu ist eine höhere Parteienfinanzierung unverzichtbar.»
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KARLSRUHE (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18)

Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien - Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die satte Aufstockung beschlossen. Die Parteien begründeten das in erster Linie mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig.

Hintergrund des Verfahrens sind zwei Grenzen für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung. Diese wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 neu geregelt.

Worum ging es konkret in dem Verfahren in Karlsruhe?

Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen, hängt vor allem davon ab, wie sie bei den letzten Wahlen abgeschnitten haben. Die staatlichen Mittel werden an die Teuerungsrate angepasst, steigen so regelmäßig. Andere Einnahmequellen sind etwa Mitgliederbeiträge und Spenden.

Eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung legt die Summe fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Hierum ging es in dem Verfahren in Karlsruhe. Im vergangenen Jahr waren das nach einer Anpassung um 2,5 Prozent 205.050.704 Euro.

Da aus dem Grundgesetz ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet wird, darf der staatliche Anteil aber nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften - etwa über Mitgliederbeiträge und Spenden. Das ist die relative Obergrenze.

Die AfD hatte ebenfalls in Karlsruhe geklagt. Sie kritisiert, die große Koalition habe das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei. Das Gericht will sein Urteil hierzu noch verkünden. (Az. 2 BvE 5/18)

Mario Czaja, CDU-Generalsekretär. | Foto: Martin Schutt/dpa/Archivbild
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.  | Foto:  Uli Deck/dpa
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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