Stadt Fürth erinnert an gesetzliche Regeln
Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche
FÜRTH (pm/ak) – Die Stadt Fürth mahnt zur Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf und der Abgabe alkoholischer Getränke. Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz weist in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen nach § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) hin, die den Alkoholkonsum Minderjähriger regeln. Was ist verboten?In Gaststätten, Verkaufsstellen oder allgemein in der Öffentlichkeit gilt: - Kein Bier, Wein, Sekt oder Mixgetränke für Kinder und...