Alkohol auf zwei Rädern
Experten warnen vor wachsendem Unfallrisiko
- Auch auf dem Fahrrad ist Alkohol gefährlich. (Symbolbild)
- Foto: Christoph Soeder/dpa
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GOSLAR (Maurice Dirker/dpa/ak) – Ein Glas zu viel auf der Feier, dann schnell aufs Rad und heimwärts: Für viele gehört das zum Alltag. Solange nichts passiert, bleibt das juristisch meist folgenlos – selbst wenn es mehr als ein Bier war. Doch Fachleute schlagen Alarm. Sie sehen ein Risiko, das in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist, und fordern nun strengere Regeln für Rad- und E‑Bike-Fahrer.
Nach Zahlen des Auto Club Europa, der sich auf das Statistische Bundesamt beruft, hat die Zahl der alkoholbedingten Fahrradunfälle in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen. Während die Werte bei anderen Verkehrsmitteln rückläufig sind, stiegen sie bei Radfahrern spürbar an. Besonders E‑Bikes fallen ins Gewicht, deren Unfallzahlen unter Alkoholeinfluss stark gestiegen sind. Insgesamt wurden 2024 mehr als 5100 solcher Unfälle registriert.
Auch die Unfallforschung der Versicherer beobachtet eine bedenkliche Entwicklung. Ein Drittel aller tödlich verunglückten Radfahrer stirbt bei sogenannten Alleinunfällen – und auch hier spielt Alkohol eine Rolle, wie UDV-Leiterin Kirstin Zeidler betont. Die Zahl alkoholisierter Radfahrer, die in Unfälle verwickelt sind, sei in den vergangenen Jahren gestiegen, und das lasse sich nicht allein mit der wachsenden Beliebtheit des Fahrrads erklären.
Derzeit gelten für Rad- und E‑Bike-Fahrer andere Grenzwerte als für Autofahrer. Erst ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, die bis zum Führerscheinentzug oder einer MPU führen kann. Wer darunter bleibt, aber Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, macht sich ebenfalls strafbar. Für Autofahrer gelten strengere Maßstäbe: Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahren gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze.
Mehrere Verbände, darunter der ACE, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, sprechen sich dafür aus, die Grenze für Rad- und E‑Bike-Fahrer auf 1,1 Promille zu senken und Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Untersuchungen der Versicherer-Unfallforschung zeigen, dass ab diesem Wert die Fahrfehler deutlich zunehmen. Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung geht noch weiter: Er plädiert dafür, die 1,1‑Promille-Grenze wie beim Auto ins Strafrecht zu übernehmen. Gleichzeitig warnt er davor, die Regeln für Autofahrer zu lockern, da dies einen gefährlichen Anreiz schaffen könnte, betrunken eher ins Auto zu steigen.
Der Automobilclub von Deutschland fordert hingegen eine vollständige Angleichung an die 0,5‑Promille-Grenze des motorisierten Verkehrs. Der Straßenverkehr stelle an jeden Fahrzeuglenker hohe Anforderungen, heißt es dort, und Alkohol oder Drogen seien damit grundsätzlich unvereinbar.
Auch in der Bevölkerung wächst die Bereitschaft zu strengeren Vorgaben. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates sprechen sich 82 Prozent der Befragten für eine Grenze von höchstens 0,5 Promille aus. Fast ein Drittel befürwortet sogar ein vollständiges Alkoholverbot auf dem Fahrrad.
Neben Alkohol rückt ein weiteres Thema in den Fokus: der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. UDV-Chefin Zeidler fordert ein vollständiges Verbot. Zwar dürfen Auto- wie Radfahrer beides konsumieren, solange sie unter den jeweiligen Grenzwerten bleiben, doch für Radfahrer existiert bislang kein eigener Cannabis-Grenzwert – es sei denn, sie verursachen einen Unfall oder fallen im Straßenverkehr auf.
In der kommenden Woche wird der Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema beraten. Die dort formulierten Empfehlungen haben in der Vergangenheit immer wieder Eingang in politische Entscheidungen gefunden. Ob es diesmal zu einer Verschärfung der Regeln kommt, wird daher mit Spannung verfolgt.
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