Störer will nicht zahlen
Es geht um die Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld

Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld zieht eine Geldstrafe nach sich. | Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Archivfoto)
  • Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld zieht eine Geldstrafe nach sich.
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GRAFENRHEINFELD/SCHWEINFURT (dpa/vs) - Die Sprengung der Kühltürme des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld im nördlichen Bayern war spektakulär. Allerdings verzögerte sie sich wegen einer Störaktion. Das hat nun Folgen. Doch der Verdächtige wehrt sich gegen die verhängte Strafe. Kommt es nun zu einer öffentlichen Verhandlung?

Gut zehn Monate nach einer Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld hat das Amtsgericht Schweinfurt eine Geldstrafe verhängt. Gegen den Mann erging ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben auf 60 Tagessätze zu je 50 Euro gedrungen. Der Verdächtige hat nach Gerichtsangaben gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt - daher dürfte es nun zu einer öffentlichen Verhandlung kommen.

Der mutmaßliche Atomkraft-Befürworter war kurz vor der für den 16. August 2024 geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden. Der damals 36-Jährige war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.

Preussenelektra will Schadenersatz

Der Kraftwerksbetreiber dringt seither auf Schadenersatz. Doch der Mann hat die geforderten knapp 12.000 Euro bisher nicht bezahlt, wie Preussenelektra mitteilte. Was das Unternehmen seither unternommen hat, um an das Geld zu kommen, ist unbekannt.

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt geht davon aus, dass sich der Mann bereits seit dem 11. August 2024 auf eine Protestaktion in Grafenrheinfeld vorbereitet hat. Obwohl es per Allgemeinverfügung vom Landratsamt verboten war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, soll sich der Verdächtige in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben haben. Dort soll er am Tattag gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert sein, um die Sprengung zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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