Unschuldig im Gefängnis
SPD will zynisches Gesetz ändern und Opfer besser entschädigen

Wer in Deutschland unschuldig im Gefängnis sitzt, dem spielt die aktuelle Gesetzeslage übel mit. | Foto: Sinuswelle-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Wer in Deutschland unschuldig im Gefängnis sitzt, dem spielt die aktuelle Gesetzeslage übel mit.
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Berlin (dpa/vs) - Wer in Deutschland bisher unschuldig im Gefängnis war, wurde in der Regel gleich dreifach bestraft. Zur verlorenen Lebenszeit kam eine geringe finanzielle Entschädigung. Außerdem musste das Justizopfer zudem mit Abzügen für angeblich gesparte Kosten für Unterbringung für Logis rechnen. Das will die SPD jetzt ändern.

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.

Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Längere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.

Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

Keine Abzüge für «Kost und Logis»

«Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden», sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für «Kost und Logis» erdulden müsse, sei falsch.

Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.

Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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