Bayern verlängert Frist für Grundsteuererklärung
Entscheidung ist in letzter Minute gefallen

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, sollte sich jetzt sputen: Die bayerischen Finanzämter vergessen niemanden und es drohen hohe Bußgelder. | Foto: Steidi-stock.adobe.com (Symbolfoto)
  • Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, sollte sich jetzt sputen: Die bayerischen Finanzämter vergessen niemanden und es drohen hohe Bußgelder.
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UPDATE

MÜNCHEN (dpa/lby) - Grundstückseigentümer in Bayern haben für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung überraschend drei Monate länger Zeit. Die Staatsregierung verlängerte die Abgabefrist am Dienstag quasi in letzter Minute und in einem bundesweiten Alleingang noch einmal bis Ende April. «Wir wollen damit noch einmal Entlastung geben, für die steuerberatenden Berufe insbesondere», sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Man wolle niemanden ärgern, sondern man wolle das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

«Ich sehe für niemanden einen Nachteil, wenn man diese drei Monate nochmal gibt», sagte der Minister. Er betonte aber auch: «In der Zeit können es jetzt alle schaffen. Der 30. April ist dann die Deadline.»

Bayern reagierte damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten im Freistaat noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Und auch die bayerische Entscheidung kam nun äußerst überraschend.

Als Hauptgrund für die nochmalige Fristverlängerung nannte Füracker die Rückmeldung von Steuerberatern, dass sie mit der Bearbeitung der Grundsteuererklärungen nicht hinterherkämen. Insofern sei dies nun die konsequenteste Entscheidung, ohne Aufwand und langes Hin und Her. Auch wenn eine Abgabequote innerhalb der Frist von 70 bis 80 Prozent auch bei anderen Steuererklärungen eigentlich nicht unüblich sei.

Es handle sich aber eben um das größte Steuerprojekt der vergangenen Jahrzehnte. Und die Steuer werde auch erst von 2025 an fällig. Die Finanzämter müssten zwar jetzt die Vorbereitungsarbeiten für die Kommunen machen, die mit dem sogenannten Hebesatz über die Höhe der Grundsteuer entscheiden. Und die Kommunen wollten die Daten auch möglichst rasch haben. Es gebe aber noch etwas zeitlichen Spielraum.

«Es ist jetzt nicht die Zeit, Kraft zu verschwenden mit ewigen Verlängerungsdebatten und mit Vorhaltungen», sagte Füracker. Man solle lieber konstruktiv an dem großen Projekt arbeiten. Deshalb sei man den Bitten aus den Reihen der Steuerberater nachgekommen. Kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist hatte Füracker, am Dienstagmorgen, lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat.

Von 2025 an wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell «zu bürokratisch» ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.

MÜNCHEN (dpa/vs) - Bayern wendet bei der Neuberechnung der künftigen Grundsteuer ein eigenes Modell an. Heute läuft für Grundstückseigentümer eine wichtige Frist ab. Wer die notwendigen Daten noch nicht abgeliefert hat, sollte dies schnellstmöglich tun, sonst drohen ihm im Freistaat harte Sanktionen.

Jetzt haben Grundstückseigentümer nur noch wenige Stunden Zeit: Um 24.00 Uhr endet die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen. Ursprünglich war die Abgabefrist auf Ende Oktober 2022 terminiert, diese Frist war aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere Verlängerung gibt es diesmal nicht - die Frist endet kommende Nacht.

Kurz vor Schluss fehlten in Bayern noch die Daten von rund einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Bis einschließlich Sonntag wurden bayernweit mehr als 4,2 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 66 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Montag mitgeteilt hatte.

Wer die Frist verpasst, dem drohen grundsätzlich Sanktionen - allerdings nicht sofort. «Wenn Bürgerinnen oder Bürger keine Grundsteuererklärung abgeben, kommen - wie bei allen anderen Steuerarten auch - verschiedene Maßnahmen in Betracht, zum Beispiel Verspätungszuschläge oder schlussendlich auch Schätzungen», hatte ein Sprecher des Finanzministeriums zuletzt erklärt. Die Finanzverwaltung werde aber berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um «neues Recht» handle. «Daher werden in einem ersten Schritt die Eigentümerinnen und Eigentümer zunächst an ihre Abgabepflicht erinnert. Grundsätzlich empfehlen wir aber dringend, die Grundsteuererklärung schnellstmöglich abzugeben, um künftige belastende Maßnahmen zu vermeiden», betonte der Sprecher.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Regierung das Bundesmodell «zu bürokratisch» ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür nach Streit mit dem Bund eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig bei den Kommunen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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