Keine Isolationspflicht mehr für Corona-Infizierte
Fällt jetzt auch die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr?

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern. | Foto: Sven Hoppe/dpa
  • Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern.
  • Foto: Sven Hoppe/dpa
  • hochgeladen von Victor Schlampp

MÜNCHEN (dpa/lby) - Corona-Infizierte in Bayern müssen sich vom heutigen Mittwoch (16.11.) an nicht länger in Isolation begeben. «An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag. Für sie gelte fortan unter anderem eine Maskenpflicht, sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche neue Regelungen angekündigt.

Die neuen Maßnahmen gelten jetzt auch an den bayerischen Schulen. Dabei gelte der Grundsatz: «Wer krank ist, geht nicht in die Schule», hieß es unisono aus dem Gesundheits- und dem Kultusministerium. Vertreter der bayerischen Lehrerverbände forderten am Dienstag klare und umsetzbare Regeln sowie eine klare Definition dazu, was «krank» oder «ansteckend» bedeute.

Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Holetschek. «Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf». Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die neuen Regelungen als «widersprüchlich» und «chaotisch». Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein. Der Wirtschaftsbeirat Bayern nannte das Ende der Isolationspflicht hingegen einen «richtigen Schritt zur richtigen Zeit».

Bislang mussten Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizierten, in Bayern für fünf bis zehn Tage in Isolation - je nachdem, ob und wie lange sie Symptome hatten. Ähnlich gelten auch die neuen Schutzmaßnahmen für positiv Getestete mindestens fünf Tage lang. Infizierte müssen dann mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor die Maßnahmen wegfallen - nach 10 Tagen enden sie allerdings auch dann, wenn die Symptome anhalten.

Unklar ist noch, wie es sich künftig in Bayern mit der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verhält. Die aktuelle Regelung gilt noch bis zum 9. Dezember. Danach werde entsprechend der Lage entschieden, ob es die Pflicht weiter brauche, hieß es am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuvor bereits ein Ende der Pflicht ins Gespräch gebracht.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

Webseite von Victor Schlampp
Victor Schlampp auf Facebook
Victor Schlampp auf Instagram
Victor Schlampp auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.