Heizkosten: Bald Einmal-Hilfen für Geringverdiener
Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein?

Im Sommer könnte die Heizkosten-Abrechnung viele Verbraucher überfordern. | Foto: Fabian Sommer/dpa
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BERLIN (Theresa Münch, dpa) - Wenn im Sommer die Heizkosten-Abrechnung im Briefkasten liegt, droht vielen Verbrauchern ein Schock. Im vergangenen Jahr sind die Preise für Heizöl, Strom und Gas nahezu explodiert - mit der Nebenkostenabrechnung für 2021 müssen viele also eine saftige Nachzahlung fürchten.

Um die Belastung wenigstens für Geringverdiener aufzufangen, wollen SPD, Grüne und FDP ihnen einen einmaligen Zuschuss zahlen. Am Mittwoch soll das Kabinett die Pläne von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) absegnen. Dann ist der Bundestag am Zug.

Warum sollen die Einmal-Hilfen gezahlt werden?

Nach Einschätzung des Vergleichsportals Verivox mussten private Haushalte noch nie so viel für Heizung, Strom und Sprit zahlen, wie jetzt. Energie verteuerte sich binnen eines Jahres um 35 Prozent. Hohe Heizkosten belasten Haushalte mit geringen Einkommen erheblich stärker als die von Durchschnitts- und Gutverdienern. Der einmalige Zuschuss soll dafür sorgen, dass sie die erwartete Nachzahlung im Sommer besser verkraften können.

Wer soll den Zuschuss bekommen?

Profitieren sollen vor allem die Bezieher von Wohngeld, also Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die Ampel-Regierung will aber auch Studenten mit Bafög, Empfänger von Aufstiegs-Bafög und Auszubildende unterstützen, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Bei den Wohngeld-Empfängern ist Voraussetzung, dass sie die Sozialleistung in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang bezogen haben oder beziehen.

Um wie viele Menschen geht es und was kostet das?

Im ersten Entwurf des Bauministeriums ist die Rede von rund 710.000 Haushalte mit Wohngeld. Nachträglich wurden noch die Studenten und Azubis aufgenommen, so dass noch einmal fast 500.000 Bürger dazukommen dürften. Allein der Zuschuss für Wohngeld-Bezieher kostet den Staat rund 130 Millionen Euro.

Wie hoch wird der Zuschuss sein?

Das hängt davon ab, mit wie vielen Personen man zusammenwohnt - denn es wird angenommen, dass in einer kleinen Single-Wohnung weniger geheizt werden muss als bei einer Familie. Wer alleine wohnt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 135 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede zusätzliche Person im Haushalt gibt es weitere 35 Euro. Für Studentinnen, Studenten und Azubis sind pauschal 115 Euro pro Person vorgesehen.

Reicht das für die erwarteten Nachzahlungen aus?

Verbraucherschützer halten den Zuschuss für viel zu gering. Bei vielen Haushalten werde das Geld nicht ausreichen, um den starken Anstieg der Heizkosten auszugleichen, heißt es etwa beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Er fordert mindestens 500 Euro Zuschuss pro Haushalt. Einem Eckpunktepapier des Ministeriums zufolge wurde der Zuschuss für die Wohngeldempfänger in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln empirisch hergeleitet. Die Heizkosten der Wohngeldhaushalte aus dem Jahr 2020 seien mit den erwarteten Preissteigerungen fortgeschrieben worden.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Das Geld soll spätestens dann auf dem Konto sein, wenn im Sommer die Nachzahlung ansteht, das hat Bauministerin Geywitz versprochen. Konkret soll das Gesetz am 1. Juni in Kraft treten. Die meisten Haushalte werden die Förderung automatisch mit dem Wohngeld oder der Berufsausbildungshilfe überwiesen bekommen. Auf andere Sozialleistungen wird der Zuschuss nicht angerechnet.

Was ist mit Haushalten, die kein Wohngeld bekommen?

Auch wer kein Wohngeld bekommt, kann die hohen Energiepreise schmerzhaft zu spüren bekommen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben deshalb in Aussicht gestellt, dass die Ökostrom-Umlage für die Verbraucher früher wegfallen könnte als geplant. Schon zur Jahresmitte könnte die EEG-Umlage von der Stromrechnung gestrichen werden - laut Lindner eine «Milliardenentlastung für Familien, die Rentnerin, den Empfänger von Bafög oder Grundsicherung und Mittelstand und Handwerk». Die Umlage soll dann allerdings aus dem Bundeshaushalt, also mit Steuergeld finanziert werden.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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