Anträge bis Ende September stellen
Soforthilfen für Flutopfer!

Symbolfoto: © fottoo / stock.adobe.com
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LANDKREIS (pm/mue) - Das Kabinett des Bayerischen Landtags hat Soforthilfen für Hochwassergeschädigte beschlossen, darunter für Geschädigte in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten im Landkreis Erlangen-Höchstadt. So der Inhalt einer Pressemeldung aus dem Landratsamt.

Mit dem Hilfspaket können demnach Privathaushalte für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Bei existenzgefährdenden Schäden besteht die Möglichkeit, Finanzmittel aus dem Härtefonds zu erhalten. Hier ist der Antrag aber weitreichender: Es bedarf entsprechender Kostenvoranschläge, und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen überprüft werden. Weitere Informationen und Hinweise zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Unwetterschäden Juni/Juli 2021 sind unter https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2021/ verfügbar.

Betroffene können die Soforthilfe beim Landratsamt beantragen; Anträge sind jedoch bis spätestens 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Formulare können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden. Bitte alles unterschrieben an die Wirtschaftsförderung des Landkreises per E-Mail: wirtschaftsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de oder Fax 09131 / 803491270 senden. Weitere Auskünfte gibt die Wirtschaftsförderung unter Telefon 09131 / 8031270.

Antragsformulare und Richtlinien sind über die jeweilige Gemeinde erhältlich sowie auf der Homepage des Landratsamtes:

www.erlangen-hoechstadt.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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