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Schuljahr 2025/2026
Kostenfreiheit des Schulweges

Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenfreie Beförderung. | Foto: EL MAR/stock.adobe.com
  • Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenfreie Beförderung.
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FÜRTH (pm/ak) – Die Schülerbeförderung zu Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen sowie sonstigen weiterführenden Schulen im Vollzeitunterricht erfolgt gemäß dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderungsverordnung.

Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenfreie Beförderung. Die Stadt Fürth kommt als Aufwandsträger für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet dieser Verpflichtung in der Regel dadurch nach, dass sie Fahrberechtigungsmarken für öffentliche Verkehrsmittel an anspruchsberechtigte Schüler auf Antrag über das Portal „VGN Smaxi“ über die jeweilige Schule zum Schuljahresbeginn aushändigt.

Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, ist es erforderlich, dass die Anträge rechtzeitig und vollständig mit den entsprechenden Nachweisen bei der Stadt Fürth eingehen. Auskünfte hierzu erteilen die Schulsekretariate oder das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth, Wasserstraße 4, Telefon (0911) 974-1664.

Die Fahrberechtigungsmarken werden den Schulen rechtzeitig zur Ausgabe zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe erfolgt wie folgt:

Ausgabetermine für Fahrmarken:

Grund- und Mittelschulen (ausgenommen Mittelschule Soldnerstraße und Mittelschule Kiderlinstraße), Sonderpädagogisches Förderzentrum Fürth-Nord (Am Golfplatz 6) und Förderzentrum Fürth-Süd (Jakob-Wassermann-Straße 14):
Montag, 15. September, 9.00 bis 11.00 Uhr

Mittelschule Soldnerstraße:
Dienstag, 16. September, über die Klassenleitungen

Mittelschule Kiderlinstraße:
Montag, 15. September, ab 12.00 Uhr
Dienstag, 16. September, ab 8.00 Uhr (im Sekretariat)

Hans-Böckler-Schule (Fronmüllerstraße 30):
Dienstag, 16. September, über die Klassenleitungen

Leopold-Ullstein-Realschule (Sigmund-Nathan-Straße 1):
Mittwoch, 17. September und Donnerstag, 18. September, über die Klassenleitungen

Hardenberg-Gymnasium (Kaiserstraße 92):
Freitag, 12. September, Montag, 15. September und Dienstag, 16. September jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr (Zimmer 103)
Bitte Schülerausweis, Verbundpass oder Personalausweis mitbringen.
Mensa-Karten (Kosten: 6 Euro, bitte passend bereithalten):
Freitag, 12. September, Montag, 15. September und Dienstag, 16. September jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr
Hinweis: Bitte vorab auf der Homepage www.hardenberg-gymnasium.de über mögliche Änderungen und Auflagen informieren.

Heinrich-Schliemann-Gymnasium (Königstraße 105):
Donnerstag, 11. September, 8.30 bis 12.45 Uhr (Zimmer Kö12)
Freitag, 12. September, 8.30 bis 13.00 Uhr (Zimmer Kö12)
Montag, 15. September, 8.30 bis 15.30 Uhr (Zimmer Kö12)

Helene-Lange-Gymnasium (Tannenstraße 19/20):
Dienstag, 16. September, über die Klassenleitungen

Staatliches Berufliches Schulzentrum, Berufsschule I mit Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (Hauswirtschaft) und Kinderpflege (Fichtenstraße 9):
Freitag, 12. September, 9.00 bis 11.00 Uhr

Damit ist sichergestellt, dass die Fahrmarken spätestens zum Schuljahresbeginn jeder berechtigten Schülerin bzw. jedem berechtigten Schüler zur Verfügung stehen.

Wichtiger Hinweis:

Bei verspätet eingereichten oder unvollständigen Anträgen kann die Übernahme der Fahrkosten erst ab dem Folgemonat erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Schulsekretariate während der Sommerferien nur eingeschränkt besetzt sind.

Erfolgt die Abholung der Fahrmarken nicht rechtzeitig, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Erstattung von Fahrtkosten, die dadurch entstehen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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