Gasbetriebene Heizungen sind weiterhin verboten
Stadt Nürnberg erlaubt Heizpilze für Außengastronomie

Könnte das schlechte Geschäft für Gastronomen ankurbeln: der Heizpilz.  | Foto: picture alliance / dpa
  • Könnte das schlechte Geschäft für Gastronomen ankurbeln: der Heizpilz.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Ab sofort erlaubt die Stadt Nürnberg die Nutzung elektrischer Heizungsvorrichtungen für die Außengastronomie im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken. Dazu gehören zum Beispiel Terrassenheizungen, Heizstrahler oder Heizpilze. Der Stadtrat hat dies in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch, 21. Oktober 2020, mit großer Mehrheit beschlossen. Die Nutzungsänderung ist befristet bis zum 30. April 2021.

Gasbetriebene Heizungsanlagen sind aus Gründen des Brandschutzes weiterhin verboten.Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas sagt hierzu: „Wir erleichtern es den Gastronomiebetrieben damit, auch im Herbst und Winter ihre Gäste auf Außenbestuhlungsflächen zu bewirten. Auch wenn Heizpilze und ähnliche Vorrichtungen im Hinblick auf den Klimaschutz und den Kohlendioxid-Ausstoß kritisch zu sehen sind, erscheint es im Sinne eines vorbeugenden Infektionsschutzes vernünftig, eine Verlagerung von Aktivitäten ins Freie zu unterstützen. Wir empfehlen aber den Gastronomiebetrieben, die Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom zu betreiben.“

Im Jahr 2008 hatte der Stadtrat aus Gründen des Klimaschutzes und zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen die Verwendung der oben genannten Heizungsvorrichtungen im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken untersagt. Angesichts der Corona-Pandemie ist es im Sinne des vorbeugenden Infektionsschutzes bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des sozialen Lebens jedoch notwendig, für einen begrenzten Zeitraum elektrische Heizungsvorrichtungen zu erlauben. Dabei wird die Empfehlung ausgesprochen, die Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom zu betreiben. Gasbetriebene Heizungsvorrichtungen sind verboten.

Die Erlaubnis erfolgt mittels veröffentlichter Allgemeinverfügung, so dass für Gastronomiebetriebe, die bereits genehmigte Außenbestuhlungsflächen haben, nichts weiter zu veranlassen ist.Bei weiteren Fragen können sich Gastronomiebetriebe unter Telefon 0911 / 3 21-75 00 an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg wenden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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