FFP2 Maskenpflicht bestätigt
UPDATE: Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel – vorläufig!

Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar, argumentierte das Gericht.  | Foto: Nicole Fuchsbauer
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  • Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar, argumentierte das Gericht.
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UPDATE: (dpa/lby) Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von Corona-Hotspots prüft die Staatsregierung die weiteren Konsequenzen. Er habe die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen, nun würde der weitere Handlungsbedarf geprüft, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Wie diese konkret aussehen könnten, ließ er aber zunächst offen.

Zugleich hob Holetschek hervor, dass das Gericht den Eilantrag gegen die FFP-2-Maskenpflicht abgelehnt «und diese für voraussichtlich rechtmäßig erklärt hat». Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am Dienstag die 15-Kilometer-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Richter gaben einem Eilantrag aus Passau statt. Kommunen mit besonders hohen Infektionszahlen dürfen aber weiterhin eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anordnen.

Nürnberg fällt ab sofort aus der 15-Kilometer-Regel raus. Auch weil die Infektionszahlen dauerhaft unter der 200-Marke liegen, so die Stadt Nürnberg. 
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MÜNCHEN/NÜRNBERG (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit am Dienstag einem Eilantrag aus Passau statt. Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen. Zugleich bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht vorläufig. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.

Schon in der Vorwoche hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter eine Corona-Maßnahme des Freistaats vorläufig gekippt: Das Gericht sah keine Grundlage für ein landesweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Seit 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung des Freistaats Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Unter anderem hatten drei SPD-Landtagsabgeordnete, darunter der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold, gegen die Regelung Eilanträge eingereicht.

Das höchste bayerische Verwaltungsgericht argumentierte nun, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-Kilometer-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug. Auf die Frage der Verhältnismäßigkeit kam es somit in dem Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des Senats gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

Zugleich wies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat einen Eilantrag einer Privatperson aus dem Regierungsbezirk Schwaben gegen die FFP2-Masken-Pflicht zurück. Diese Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz, argumentierten die Richter. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken. Gesundheitsgefährdungen seien vor allem wegen der begrenzten Tragedauer nicht zu erwarten. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar.

Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar, argumentierte das Gericht.  | Foto: Nicole Fuchsbauer
Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern.  | Foto:  Sven Hoppe/dpa
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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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