Bayern: Vorerst keine gesetzliche Impfpflicht
Großzügige Übergangsfristen für Pflegeberufe

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern: ,,Die Bundesregierung hat es bis heute nicht geschafft, die erforderlichen einheitlichen Regeln für die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorzulegen." | Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
  • Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern: ,,Die Bundesregierung hat es bis heute nicht geschafft, die erforderlichen einheitlichen Regeln für die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorzulegen."
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MÜNCHEN (dpa) - Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Entscheidung des Bundeslandes, die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen vorerst nicht umzusetzen, bekräftigt. Bayern setze auf eine «Umsetzung mit Augenmaß, bei der auch die berechtigten und wichtigen Belange der betroffenen Einrichtungen sowie der ohnehin am Limit agierenden Gesundheitsämter berücksichtigt werden», teilte der CSU-Politiker als Reaktion auf die Kritik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit.

Lauterbach hatte gesagt: «Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden. Dazu gefährden sie auch die Glaubwürdigkeit von Politik.» Es gehe um den Schutz von Patienten und Heimbewohnern. «Auch die bayerische Landesregierung sollte das beschlossene Gesetz ernst nehmen», mahnte der Bundesgesundheitsminister.

Holetschek sagte dazu: «Mit angemessenen Umsetzungsfristen sorgen wir dafür, dass die Versorgungssicherheit in Krankenhäusern, Pflegeheimen und weiteren von der Impfpflicht erfassten Einrichtungen stets gewährleistet bleibt.» Der Kurs Bayerns gefährde nicht die Glaubwürdigkeit von Politik, sondern stärke sie. «Denn wir zeigen damit, dass wir rasch auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. Dagegen hat es die Bundesregierung bis heute nicht geschafft, die erforderlichen einheitlichen Regeln für die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorzulegen.»

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte gesagt, es werde «großzügigste Übergangsregelungen» bei dieser Impfpflicht geben, was «de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft». Für wie viele Monate dies gelten solle, werde man dann sehen. Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass das Gesetz gilt und dass er eine Verschiebung ablehnt. Der Bund könne den Ländern aber bei einem einheitlichen Vorgehen helfen, wie mit konkreten Umsetzungsproblemen umzugehen sei.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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