Corona-Einschränkungen im Handel
Streit verschärft sich: Bund hält an 2G-Regel für Einzelhandel fest

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt.  | Foto:  Mohssen Assanimoghaddam/dpa
  • Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt.
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BERLIN (dpa) - Die Bundesregierung hält auch nach einem gegenteiligen Gerichtsurteil in Niedersachsen an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel fest. Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin.

Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.

Klagen in mehreren Ländern

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten. Der Handelsverband protestiert gegen die Regelung, bei mehreren Gerichten sind auch schon Klagen eingegangen. In Schleswig-Holstein war ein Eilantrag gegen die 2G-Regel aber vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Dort verwiesen die Richter auf die neue, ansteckendere Virusvariante Omikron.

Mit Blick auf ein mögliches erneutes Bund-Länder-Treffen noch vor Weihnachten sagte Hebestreit, Kanzler Olaf Scholz (SPD) halte eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz vorerst nicht für zwingend. Falls die Länder eine solche Beratung wollten, müsste man dies diskutieren.

Erhebliche Konsequenzen nach Gerichtsurteil

Das Urteil der niedersächsischen Verwaltungsrichter hat erhebliche Konsequenzen. Denn von einer bundesweit einheitlichen Strategie bei der Corona-Bekämpfung im Einzelhandel kann damit erst einmal keine Rede mehr sein. Im niedersächsischen Osnabrück dürfen Ungeimpfte jetzt wieder in allen Geschäften einkaufen, im 50 Kilometer entfernten nordrhein-westfälischen Bielefeld bleiben ihnen Warenhäuser und Elektronikmärkte weiter verschlossen.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil warnte deshalb bereits, dass nun vermehrt Menschen ohne Corona-Impfung ins Land kommen könnten. Niedersachsen habe mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg jetzt eine Sonderrolle in Deutschland, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Alle anderen Länder haben 2G im Einzelhandel. Ich hoffe nicht, dass das zu einem Einkaufstourismus der besonderen Art führt, weil ungeimpfte Menschen in Niedersachsen shoppen gehen können.»

Über neue Corona-Auflagen für die Geschäfte werde die Landesregierung jetzt sehr kurzfristig entscheiden, kündigte Weil an. «Ich kann ausschließen, dass es so weitergeht wie bisher nur ohne 2G.» Eine überarbeitete Corona-Regelung zum Einzelhandel in Niedersachsen soll es in der ersten Hälfte der kommenden Woche geben. Denkbar könnte etwa eine 3G-Regel sein, womit nicht geimpfte Menschen einen negativen Test bräuchten.

Genth: Alle Bundesländer sollten 2G hinter sich lassen

Der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth forderte unterdessen die Politik zur Abkehr von 2G auf. «Hygienekonzepte, Abstand und die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken reichen nicht nur in Niedersachsen, sondern unabhängig vom Bundesland aus, um Infektionen im Einzelhandel zu verhindern», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Daher müssen jetzt andere Landesregierungen nachziehen, die geltenden Verordnungen überarbeiten, damit 2G im Handel hinter sich lassen und sich gemeinsam für eine bundesweite Lösung einsetzen.»

Das niedersächsische Urteil gebe hier die Richtung vor, sagte Genth. Allerdings ist auch die Justiz noch uneinig über die Corona-Beschränkungen. In Schleswig-Holstein war ein Eilantrag von Woolworth gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht erst kürzlich abgelehnt worden. Die Länder Hessen und Sachsen erklärten bereits, weiter an der 2G-Regel festhalten zu wollen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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