Nur noch Corona-Basisschutz in Bayern
UPDATE: Die neuen Corona-Regeln im Überblick!

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MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Trotz landesweit extrem hoher Infektionszahlen nimmt die Staatsregierung das Auslaufen der allermeisten Corona-Beschränkungen an diesem Wochenende hin. Bayern soll nicht zum Hotspot erklärt werden, jedenfalls «auf absehbare Zeit nicht» - das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin etwa an einer Maskenpflicht auch in allen Innenräumen festzuhalten.

Keine Maske mehr im Supermarkt

Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am 2. April. Es bleiben dann nur noch die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Die kostenlosen Corona-Tests soll es noch bis bis Ende Juni 2022 geben.

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2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fallen weg.

In der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett am Dienstag beschlossen hat, werden also nur noch die nötigsten Basis-Schutzmaßnahmen enthalten sein. Die Maske in allen Innenräumen oder auch Mindestabstände werden als Empfehlung in die Verordnung aufgenommen.

Das von der Ampel-Koalition im Bund durchgedrückte neue Bundesinfektionsschutzgesetz würde eine Verlängerung der strikteren Auflagen nur gestatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Gebietskörperschaft kann dann nur zum Hotspot erklärt werden, wenn dort eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell nicht der Fall, obwohl die Infektionszahlen derart hoch sind.

Die gemeldeten Corona-Infektionszahlen in Bayern waren über das Wochenende wieder leicht zurückgegangen. Das Robert Koch-Institut verzeichnete am Montag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 2178,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Am Freitag hatte der Wert den Rekord von 2199,9 erreicht. Die bayerischen Gesundheitsämter meldeten laut RKI 20 601 neue Ansteckungen innerhalb von 24 Stunden.

Corona-Pandemie: Bayern setzt Basisschutzmaßnahmen um - die neuen Regeln im Überblick

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:

• Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

• In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.

• In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.

• Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.

Der Ministerrat hat zudem der Verlängerung der Antragsfrist zum Abruf der Fördermittel für mobile Luftreinigungsgeräte und dezentrale Lüftungsanlagen im Rahmen der Neuauflage 2021 bis zum 31. Dezember 2022 zugestimmt. Die Frist für die Beschaffung von im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beantragten Geräten wird bis einschließlich 31. März 2023 verlängert.

Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung

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Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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