Ergebnisse der Kabinettssitzung am 10. November
Zusätzliches Budget für Aushilfslehrkräfte und Schulassistenten

Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 10. November 2020.  | Foto: bayern.de/screenshot/nf
  • Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 10. November 2020.
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REGION (pm/nf) - Nach  der Kabinettssitzung am 10. November informierten Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Gesundheitsministerin Melanie Huml und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo über die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen. 

Novemberhilfen

Die Bayerische Staatsregierung stellt die Weichen für eine Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Ministerrat hat heute den Weg für die Umsetzung der vom Bund finanzierten „Novemberhilfe“ freigemacht: Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung verantwortlich sein. Zusätzlich greift der Freistaat den Betroffenen der lokalen Lockdowns im Oktober mit einem eigenen Hilfsprogramm unter die Arme: Abhängig von der Dauer der Maßnahmen wird die Novemberhilfe um bis zu gut 38 Prozent aufgestockt. Darüber hinaus werden die Kredit- und Eigenkapitalhilfen insbesondere der LfA Förderbank Bayern verlängert.  Bund und Länder arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der „Novemberhilfe“. Ab wann Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Für die zusätzliche bayerische Lockdown-Hilfe in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro gelten folgende Bedingungen:
• Das Programm richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die schon vor dem bundesweiten Lockdown von dem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren. Dies betrifft die Landkreise
Berchtesgadener Land (ab 20.10.) und Rottal-Inn (27.10.) sowie die Städte Augsburg (30.10.) und Rosenheim (30.10.). 
• Für die Antragstellung muss das betreffende Unternehmen bereits erfolgreich „Novemberhilfe“ beantragt haben. Die Anträge werden von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern abgewickelt. Somit kann auf eine erneute aufwändige Prüfung der Voraussetzungen verzichtet werden. Die bestehenden Corona-Hilfsmaßnahmen, insbesondere der LfA, werden bis 30. Juni 2021 verlängert.

Präsenzunterricht an Schulen

Die Corona-Pandemie stellt gerade auch die Schulen vor große Herausforderungen. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es dabei, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Auch und gerade in den aktuellen Corona-Zeiten ist für die gute Unterrichtsversorgung die kurz- und mittelfristige Verfügbarkeit von Lehrkräften und schulischem Personal entscheidend. Um Engpässen durch die Corona Pandemie vorzubeugen, stellt Bayern für das laufende Schuljahr 2020/21 ein zusätzliches Budget für Aushilfslehrkräfte und sogenannte Schulassistenzen für Aufgaben außerhalb des Unterrichts bereit. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket 20 Mio. Euro aus dem Sonderfonds CoronaPandemie. Die Personalmittel werden je nach Erfordernis vor Ort flexibel für entsprechende Beschäftigungsverhältnisse bereitgestellt.

Grünes Licht für Gründung der TU Nürnberg
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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