Quads, ATVs, UTVs und SSVs
Alles über die Zulassung der vierrädrigen Vehikel

Foto: Adobe Stock © Grispb
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Das Quad hat sich in kurzer Zeit zu einem populären Fahrzeugtyp entwickelt und eine treue Fangemeinde gefunden. Doch Quad ist nicht gleich Quad: Die Auswahl der Modelle und Varianten ist groß. Neben dem Quad gibt es ATV, SSV und UTV – Abkürzungen, die verwirren können. Auch die Zulassung bereitet vielen Kopfzerbrechen.

Was sind die Unterschiede, welche Zulassungsmöglichkeiten gibt es und welchen Führerschein brauche ich?

Quad

Noch vor einigen Jahren, als die Quad-Welle zum ersten Mal über das Land schwappte, sorgten die offen aufgebauten Gefährte für Aufsehen in der Öffentlichkeit. Auch im Motorsport messen sich Quad-Fahrer mit ihren Fahrzeugen. Wie der Name Quad schon andeutet, rollt es meist auf vier Rädern daher.

Was Fahrgefühl, Lenkung und Geräuschentwicklung angeht, hat das Quad Ähnlichkeit mit dem Motorrad. Daran erinnert auch die Helmpflicht, die in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt besteht. Der Fahrer sitzt zentral auf einem Sattel und lenkt das Fahrzeug mit einer Lenkstange.

Trotz der vier Räder fährt sich ein Quad daher anders als ein Auto. Einfacher aufgebaute Quads verzichten auf das Ausgleichsgetriebe, was das Kurvenverhalten gewöhnungsbedürftig und das Fahrzeug je nach Bereifung schwieriger kontrollierbar macht.

Seine schmale Spur macht das Quad ausgesprochen wendig. Das Fahrzeug lässt sich auch in engen Bereichen gut manövrieren. Allerdings ist die schmale Spur in Verbindung mit dem hohen Schwerpunkt auch für das gewöhnungsbedürftige Kurvenverhalten dieses Fahrzeugtyps verantwortlich.

Das gilt zumindest für Modelle mit Lenkstange und fehlendem Ausgleichsgetriebe. Doch hierin sehen viele sportlich eingestellte Quad-Fahrer auch den Reiz, denn wie beim Motorrad muss sich der Fahrer in Kurven hineinlegen und erhält unmittelbares Feedback von seinem Fahrzeug.

ATV (All-Terrain-Vehicle)

Die Abkürzung ATV steht für All-Terrain-Vehicle. Damit ist das Einsatzfeld schon recht gut beschrieben, denn es eignet sich für jede Geländeart. Ein ATV hat zwar einen ähnlichen Aufbau wie das Quad, ist aber noch konsequenter für unwegsames Gelände konzipiert. Es ist als Nutzfahrzeug vor allem in Land- und Forstwirtschaft im täglichen harten Arbeitseinsatz.

Auf Grund der hohen Anforderungen an Robustheit und Allwettertauglichkeit sind die meisten ATVs mit Allradantrieb, Kardanwelle und CVT-Getriebe ausgestattet. Viele Modelle besitzen zudem eine Differentialsperre und eine Anhängerkupplung.

Anders als beim ATV wird bei den meisten Quads die Motorkraft ähnlich wie bei einem Motorrad per Kette auf die Hinterachse übertragen. Es gibt aber auch Sport-Quads mit 4x4-Antrieb und Kardanantrieb. ATVs überschneiden sich in vielen Punkten mit geländegängigen Quads. Ambitionierte Quad-Piloten entscheiden sich oft für ein ATV, um beim Fahren im Gelände maximalen Fahrspaß zu erleben.

SSV (Side-by-Side-Vehicle)

Ein SSV – kurz für Side-by-Side-Vehicle – punktet wie das Quad mit hoher Agilität und direktem Feedback. Der auffallendste Unterschied: Neben dem Fahrer kann das SSV einen Beifahrer aufnehmen. Die Sitze sind beim SSV wie bei einem Kleinwagen nebeneinander angeordnet. Einige Modelle verfügen über eine weitere Sitzreihe und nehmen sogar vier Personen auf.

Noch etwas ist beim SSV anders als beim ATV, nämlich die Lenkung und Bedienung. Das SSV ist statt mit einer Lenkstange mit einem Lenkrad ausgestattet und hat eine Pedalerie wie ein Auto. Damit ähnelt auch das Fahrgefühl dem eines kleinen, offenen Geländewagens mit direkter Lenkung.

Foto: Adobe Stock © Debra Lawrence

UTV (Utility-ATV)

Das UTV sieht dem SSV äußerlich ähnlich, ist aber für den harten Arbeitsalltag ausgelegt. Der konstruktive Aufbau gleicht dem Side-by-Side-Vehicle. Auch das UTV bietet zwei oder vier Personen Platz, lässt sich über ein Lenkrad steuern und ist mit Fußpedalen ausgerüstet.

Anders als beim Freizeitfahrzeug SSV steht beim UTV der Einsatz als Nutzfahrzeug im Fokus. Hier besteht eine Überschneidung mit dem ATV, das ebenfalls professionelle Anwender wie Land- und Forstwirte anspricht. Typische Ausstattungsmerkmale eines UTV sind kippbare Ladeflächen, klappbare Rückwände, Seilwinde und Servolenkung.

Zulassungsformen für Quad, ATV, SSV und UTV

Wer sich nicht gerade für ein Renn-Quad entscheidet, das ausschließlich im Motorsport zum Einsatz kommt und auf dem Anhänger den Wettkampfort oder die Kiesgrube erreicht, möchte sein Quad oder ATV im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen.

Dafür ist natürlich eine Zulassung erforderlich, damit das Fahrzeug mit einem Kennzeichen ausgestattet werden kann. Wer keine zufällige Buchstaben-Zahlen-Kombination, sondern diese selbst kreieren möchte, kann online überprüfen, ob das Wunschkennzeichen verfügbar ist. Ist das der Fall, lässt sich das Kennzeichen ganz unkompliziert reservieren und bestellen. Im Durchschnitt kann die Reservierung zwischen 60 und 90 Tagen bestehen bleiben. Wie lange das tatsächlich möglich ist, hängt aber von der jeweiligen Zulassungsstelle ab.

Entscheidend für die Zulassung sind Aufbau und Motorisierung. Der Hubraum von Quads und ATVs liegt zwischen 50 und 1000 ccm. Neben mit Benzin und Diesel angetriebenen Modellen sind auch Elektro-Quads im Angebot. Letztere sind für alle Anwender interessant, die in lärmsensiblen Umgebungen unterwegs sind und die wenig Aufsehen erregen möchten – wie zum Beispiel Jäger.

Welche Zulassungsmöglichkeiten gibt es für die einzelnen Modelle und für welche Option soll sich der Anwender entscheiden? Welches Quad, ATV oder SSV lässt sich mit welcher Fahrerlaubnisklasse fahren? Die Antworten liefert die folgende Übersicht.

Quads mit VKP-Zulassung
Die VKP-Zulassung gilt als Standard-Zulassung für Quads. Die Abkürzung VKP steht dabei für „Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung“. Bis vor kurzem bestand für die VKP-Zulassung eine Leistungsbeschränkung von 15 kW. Dieses Limit wurde aufgehoben und durch eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h ersetzt. Voraussetzung für die VKP-Zulassung ist die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß Euro 4.

  • Vorteil: Keine Leistungsbegrenzung mehr
  • Nachteil: Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h begrenzt

Einstufung als offener Pkw

Theoretisch lässt sich ein Quad oder ATV als offener Pkw zulassen. Da für die Zulassung als Cabrio hohe Sicherheitsanforderungen bestehen, kommt diese Variante aus konstruktiv bedingten Gründen für ein Quad oder ATV selten in Frage. Das aufwändige Homologationsverfahren schreckt viele Hersteller ab.

  • Vorteil: Keine Leistungsbeschränkung
  • Nachteil: Selten auf ein Quad oder ATV anwendbar
Foto: Adobe Stock © Denis

Zulassung als landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug (LOF)

Mit der Zulassung als landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug sind einige Vorteile verbunden, denn in puncto Leistung und Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Einschränkungen. Der Hubraum des Quads oder ATVs muss lediglich über 50 ccm betragen.

Für die Einstufung als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine muss das Fahrzeug über Anhängerkupplung, Nebelschlusslicht und Rückwärtsgang verfügen. Die Lichtanlage muss vollständig ausgeführt sein und der STVO genügen.

Außerdem ist ein Verbandskasten für Pkw mitzuführen. Nach einer Zulassung als landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug lässt sich das Quad mit der Fahrerlaubnisklasse B (alte Fahrerlaubnisklasse 3) fahren.

  • Vorteil: keine Leistungsbeschränkung
  • Nachteil: Umfangreiche Ausstattung Pflicht

Grünes Kennzeichen für Quad und ATV?

Wer ein grünes Kennzeichen bekommt, ist von der Kfz-Steuer befreit. Das macht diese Art der Zulassung auch für viele Quad-Besitzer interessant. Allerdings werden nur zweckgebundene ATVs auf Antrag von der Kfz-Steuer befreit.

Aussicht auf Bewilligung hat, wer belegen kann, dass er sein Quad ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke oder ähnlich gelagerte Einsatzgebiete verwendet. Die Zweckgebundenheit des ATVs ist entscheidend bei der Beurteilung.

  • Vorteil: Die Kfz-Steuer entfällt
  • Nachteil: Das Fahrzeug darf nur für den beantragten Zweck eingesetzt werden

Saisonkennzeichen für Quad- und ATV-Piloten

Mit dem Saisonkennzeichen können Quad- und ATV-Besitzer kräftig sparen, sofern sie hauptsächlich in der warmen Jahreszeit mit dem Quad unterwegs sind. Da dies für viele Besitzer eines Sport-Quad oder Freizeit-ATVs zutrifft, ist das Saisonkennzeichen eine interessante Option.

  • Vorteil: Anders als beim grünen Kennzeichen keine Zweckgebundenheit erforderlich.
  • Nachteil: Der Einsatzzeitraum des Quads oder ATVs bleibt auf 2 bis 11 Monate im Jahr beschränkt. Der Einsatzzeitraum lässt sich vom Fahrzeughalter frei bestimmen.

Führerscheinklasse AM für leichte Quads bis 45 km/h

Ein leichtes Quad oder ATV lässt sich mit der Führerscheinklasse AM schon im Alter von 16 Jahren fahren. Die Motorleistung darf nicht mehr als 4 kW betragen. Ist das Quad als Leichtkraftfahrzeug eingestuft, sind bis zu 6 kW Nennleistung zulässig. Die Einstufung als Leichtkraftfahrzeug bedeutet, dass das Quad maximal 45 km/h schnell ist, ein Leergewicht von höchstens 425 kg besitzt und nicht mehr als zwei Personen Platz bietet.

Quad und ATVs für die Führerscheinklassen L und T

Wer den kleinen Traktorführerschein der Klasse L besitzt, darf schon mit 16 Jahren ein Quad oder ATV mit landwirtschaftlicher Zulassung fahren. Bis zum Alter von 18 Jahren ist das jedoch nur für Quads möglich, die nicht schneller als 40km/h sind. Volljährige Fahrer mit Führerscheinklasse T können Quads mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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