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AOK Mittelfranken informiert
Diese Kliniken erfüllen den gesetzlichen Standard und dürfen künstliche Kniegelenke einsetzen

Soll ein künstliches Kniegelenk eingesetzt werden, ist gute Beratung wichtig. | Foto: © AOK-Mediendienst
  • Soll ein künstliches Kniegelenk eingesetzt werden, ist gute Beratung wichtig.
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Rund 28.000 Mal wurde im Jahr 2018 in Bayern eine Knie-Endoprothese, ein künstliches Kniegelenk, eingesetzt. Dieser Eingriff, der beim Verschleiß des Kniegelenks nötig werden kann, zählt damit zu den häufigsten Operationen. Da der Kniegelenksersatz in der Regel planbar ist, steht der Patient vor der Frage: „Welches Krankenhaus ist das richtige?“.

Zur Orientierung der Versicherten gibt die AOK erstmals eine sogenannte „Mindestmengen-Transparenzliste“ heraus. Sie verschafft laut Robert Müller, AOK-Direktor in Mittelfranken, einen Überblick über alle Kliniken im Freistaat, die im kommenden Jahr Operationen durchführen dürfen, bei denen gesetzliche Mindestmengen existieren. Denn diese gelten als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Die neuen Transparenzlisten enthalten auch die Fallzahlen der Krankenhäuser für die betroffenen sieben planbaren Behandlungen. „Damit unterstützen wir Patienten bei der Wahl einer passenden Klinik“, so Robert Müller. Krankenhäuser, die in der Übersicht fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung regulär nicht durchführen.

Folgende Kliniken im Direktionsbereich Mittelfranken bieten die Operation zum Kniegelenksersatz an und erfüllen dabei die Vorgaben für die Mindestmengen:

- 310Klinik Nürnberg
- Klinik Hallerwiese Nürnberg
- Klinik Dr. Erler, Nürnberg
- Sana-Klinik Nürnberg – Am Birkenwald
- Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Süd
- Krankenhaus Martha-Maria Nürnberg
- St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg
- Krankenhaus Rummelsberg, Schwarzenbruck
- Schön Klinik Nürnberg Fürth
- Klinikum Fürth
- Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Waldkrankenhaus St. Marien, Erlangen
- Stadtkrankenhaus Schwabach
- Kreisklinik Roth
- Krankenhaus Lauf a.d. Pegnitz
- Sana Klinik Pegnitz
- Klinikum Forchheim

Mindestmengen gelten für sieben planbare Eingriffe
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festlegt, hat bislang für insgesamt sieben planbare Operationen verbindliche Mindestmengen bestimmt. „Das heißt, die Kliniken können bestimmte Leistungen nur mit uns abrechnen, wenn sie nachweislich die erforderliche Anzahl an Eingriffen durchführen oder absehbar erreichen werden“, so Robert Müller. Die Mindestmengen-relevanten Eingriffe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) betreffen folgende planbare Operationen: Die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14).

Weitere Informationen und Hilfestellungen für
Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen, bietet der AOK-Krankenhausnavigator im Internet unter www.AOK-Krankenhausnavigator.de.

Autor:

Anna Schabesberger aus Nürnberg

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