Ohne App, der Depp?
Verbraucherschützer ziehen Klage gegen Rewe zurück
- Rewe lockt Kunden mit einem Bonus - der Gesamtpreis der betreffenden Produkte wird nicht angezeigt.
- Foto: Georg Hilgemann/dpa (Symbolbild)
- hochgeladen von Victor Schlampp
Köln (dpa/vs) - Aktuell geht es bei Gerichten immer wieder um die Frage, ob Supermärkte Kunden ohne App von Rabatt- und Bonusaktionen ausschließen dürfen, und ob die Mitmachbedingungen die erforderliche Transparenz haben. Verbraucherschützer halten die Praxis teilweise als irreführend. Im Falle von Rewe sind jetzt zwei Gerichte zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen. Das ist die aktuelle Rechtsprechung.
Im Streit um Rabatt-Werbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen den Lebensmittelhändler zurückgenommen (Az. 6 U 123/25). Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Köln der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Senat habe eine andere Auffassung als die Vorinstanz, hieß es. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln gegenstandslos.
Im konkreten Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben und Sekt in der Rewe-App. Nutzer können sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später einlösen dürfen. Verbraucherschützer hielten die Darstellung für irreführend, weil neben den Artikeln zwar der Bonus, nicht aber der Produktpreis angezeigt werde. Ohne Preisangabe könnten Verbraucher jedoch keine informierte Kaufentscheidung treffen.
Das Gericht gab ihnen im November 2025 recht (Az. 87 O 18/25). Rewe legte daraufhin Berufung ein, das Urteil wurde deshalb nicht rechtskräftig. Die Richter des OLG Köln bewerteten den Fall nun anders. Sie sahen in der betreffenden Werbung keine Verpflichtung für Rewe, weitere Preisangaben zu machen, und stuften die Klage als unbegründet ein.
So reagieren Verbraucherschützer und Rewe
Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagte: «Das OLG hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es auf die Berufung der Gegenseite unsere Klage zurückweisen wird.» Deshalb habe man sie zurückgenommen. Rewe teilte auf Nachfrage mit: «Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.»
Treue-Apps von Lebensmittelhändlern waren zuletzt mehrfach Thema vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte die Discounter Penny und Netto. Moniert wurde, dass nur angemeldete Kunden besondere App-Rabatte erhalten. Die Klagen wurden abgewiesen, im Fall Penny wurde Revision zugelassen.
Im September 2025 scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie kritisierten, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos, weil Nutzer mit ihren Daten zahlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog deshalb vor den Bundesgerichtshof.
Umfrage: App-Nutzer kaufen mehr
In den Treue-Apps erhalten Kunden exklusive Vorteile und Rabatte, wenn sie sich registrieren. Händler gewinnen dadurch loyalere Kunden und deren Daten, die zeigen, was Käufer wollen.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln verwenden gut 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps. Ob diese die Kundenbindung stärken, ist jedoch fraglich. Nutzer haben der Befragung zufolge im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert. Jeder Zweite wechselt nach eigenen Angaben für die besten Vorteile häufig zwischen Apps. Ebenso viele haben das Gefühl, dabei kaum Geld zu sparen. Das IFH befragte im Februar 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren.
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