Am 1. März fallen weitere Corona-Regeln
Patientenschützer verstehen die Bundesregierung nicht mehr

Morgen fallen die Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen wird aufgehoben. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • Morgen fallen die Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen wird aufgehoben.
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BERLIN (dpa/vs) - Offiziell ist die Corona-Pandemie in Deutschland beendet, die Schutzmaßnahmen sind weitestgehend aufgehoben worden. Ab dem 1. März fällt eine der letzten noch bestehenden Regeln. Kritiker sehen unter anderem Besucherinnen und Besucher, die ihre Angehörigen etwa in einem Pflegeheim besuchen wollen, als sprichwörtliche Tanzbären, die im Zirkus der Bundesregierung mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeführt werden.

Vor dem Wegfall weiterer staatlicher Corona-Beschränkungen am 1. März kommt Kritik von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. «Absurd ist, dass Besucher in Pflegeheimen und Kliniken eine Maske tragen müssen, das Personal aber nicht», sagte Vorstand Eugen Brysch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Wieder einmal täten Bundesregierung und Gesundheitsminister so, als wären Angehörige die größte Infektionsgefahr für Pflegebedürftige und Patienten. «Doch seit Beginn der Pandemie schleppen auch medizinisch-pflegerische Mitarbeiter das Virus in die Einrichtungen.»

Er rügte, Länder und Experten hätten in der Pandemie überhaupt versäumt, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. «Das ist und bleibt die Sicherheit von alten, pflegebedürftigen und kranken Menschen.» Ein effektiver Schutzschild für die Hochrisikogruppe wäre aus seiner Sicht ein bundesweit geltendes, tägliches Testregime für das Pflegepersonal.

Von Mittwoch an gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht dann ebenfalls beendet.

Allerdings gilt sie für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen. Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die vorzeitigen Lockerungen zum 1. März mit der stabilen Lage begründet.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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