Regierung verlängert Programm
Bis Ende März gibt es mehr Geld bei Kurzarbeit

Wegen der Coronakrise wird es auch im nächsten Jahr in Deutschland noch verbreitet Kurzarbeit geben. | Foto: bht2000-stock.adobe.com
  • Wegen der Coronakrise wird es auch im nächsten Jahr in Deutschland noch verbreitet Kurzarbeit geben.
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REGION (dpa/vs) - Damit Unternehmen in der Krise möglichst keine 
Beschäftigten entlassen, sollen weitere Corona-Sonderregeln für die
 Kurzarbeit bis Ende nächsten Jahres verlängert werden.

Der Bundestag
 stimmt an diesem Freitag über das sogenannte Gesetz zur 
Beschäftigungssicherung ab. Es sieht vor, dass das Kurzarbeitergeld 
auch im kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen
 Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird - für
 Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat
 in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben.

 Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021
in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis
 Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Staat will Entlassungen vermeiden

Die Regelungen sollten
 ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch
 nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der
 Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt. Per Verordnung war
 bereits im Oktober die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge 
während der Kurzarbeit ins nächste Jahr verlängert worden, um die
 Arbeitgeber zu entlasten. Auch die maximal mögliche Bezugsdauer von
 Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate verlängert.

Steuernachzahlungen drohen

Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss im nächsten Jahr eventuell mit Steuernachzahlungen rechnen. Zwar gibt es aktuell in der Politik Diskussionen darüber, ob man wegen der Coronakrise für 2020 eine Ausnahme machen soll, konkrete Beschlüsse sind aber noch nicht getroffen worden. Wichtige Informationen zu dem Thema gibt es Internet unter anderem auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Wissen Sie, dass beim Erhalt von Kurzarbeitergeld nachträglich Steuern anfallen können?
Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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