Freigabe der Parkgebühr für Kommunen
Bürger nicht zusätzlich durch höhere Gebühren belasten

Auch Nürnberg drängt darauf, es den Kommunen zu ermöglichen, eigenständig die Höhe der Parkgebühren wie auch die Gebühren für Bewohnerparkausweise festzusetzen zu dürfen. Der Freistaat hat jedoch entschieden, eine mögliche Neuregelung bis zu einer positiven Entwicklung der Rahmenbedingen für die Bürger vorerst zurückzustellen. | Foto: Nicole Fuchsbauer
  • Auch Nürnberg drängt darauf, es den Kommunen zu ermöglichen, eigenständig die Höhe der Parkgebühren wie auch die Gebühren für Bewohnerparkausweise festzusetzen zu dürfen. Der Freistaat hat jedoch entschieden, eine mögliche Neuregelung bis zu einer positiven Entwicklung der Rahmenbedingen für die Bürger vorerst zurückzustellen.
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NÜRNBERG (pm/nf) – Oberbürgermeister Marcus König hat sich in einem Schreiben an den bayerischen Innenminister dafür eingesetzt, den Kommunen zu ermöglichen, eigenständig die Höhe der Parkgebühren wie auch die Gebühren für Bewohnerparkausweise festzusetzen. Ein Schritt, der insbesondere hinsichtlich der sehr individuellen Bedarfe und Herausforderungen in den Städten und Gemeinden den notwendigen Spielraum schaffen würde, so eine Mitteilung der CSU-Stadtratsfraktion. 

Das Innenministerium bestätigte nun in seiner Antwort, dass der derzeit verankerte Gebührenrahmen keineswegs den wirtschaftlichen Wert der Parkmöglichkeiten für Anwohner einschließt und auch die normierten Sätze für Parkgebühren im Wesentlichen bereits seit den 90er Jahren unverändert sind.

Dennoch sollen die Bürgerinnen und Bürger in der derzeitigen Situation mit den noch immer spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie, den Herausforderungen im Energiemarkt und der anhaltenden Inflationsproblematik nicht zusätzlich durch die öffentliche Hand belastet werden. Daher hat sich der Freistaat entschieden, eine mögliche Neuregelung bis zu einer positiven Entwicklung der Rahmenbedingen vorerst zurückzustellen.

Die CSU-Stadtratsfraktion begrüßt sowohl die Offenheit für eine Neubewertung der Gebührenordnung als auch das Bemühen, Bürgerinnen und Bürger in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Situation nicht weiter zu belasten.

Fraktionsvorsitzender Andreas Krieglstein: „Wir sehen der Umsetzung einer Übergangsregelung für die Kommunen – wie sie Oberbürgermeister König vorgeschlagen hat – zum Ende des Jahres 2023 bzw. Anfang 2024 entgegen. Die Kommunen in Bayern, insbesondere die großen Städte, brauchen selbständige Handlungsmöglichkeiten, um Verkehr sinnvoll zu lenken und für alle Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV-Nutzer und Autofahrer - gleichermaßen faire Rahmenbedingungen zu schaffen.“

„Es ist gut, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt in der schwierigen Phase steigender Inflation und hoher Energiekosten nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Wir halten aber weiter daran fest, dass die Städte und Gemeinden weitgehend freie Hand brauchen bei der Gestaltung ihrer Leistungen und Gebühren für die Verkehrsteilnehmer“, ergänzt Verkehrssprecher Max Müller.

Hintergrund

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Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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