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Vorerst keine Änderung in Nürnberg
Wo pöbelnde Kommunalpolitiker zur Kasse gebeten werden

Rathaus Nürnberg.  | Foto:  © Aliaksandr/stock.adobe.com
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  • Wer sich im Landtag daneben verhält, dem droht schon seit einiger Zeit eine ordentliche Rechnung. Ziehen die neu gewählten Stadträte diese Option für Störer ebenfalls?

NÜRNBERG (dpa/lby/nf) - Bei Pöbeleien müssen Stadträte nicht in allen größten Städten Bayerns Ordnungsgelder fürchten. Nach einer Änderung der Gemeindeordnung haben die Stadträte in München, Regensburg und Ingolstadt in ihren Geschäftsordnungen zwar die Möglichkeit für entsprechende Sanktionen geschaffen, wie die Stadtverwaltungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilten. In Augsburg und Nürnberg wurden die Regeln zur Zusammenarbeit im Gremium nach der Wahl dagegen (noch) nicht entsprechend geändert.

In Augsburg habe sich der Stadtrat aktiv gegen Ordnungsgelder für seine Mitglieder entschieden, teilte das Hauptamt der Stadt mit. «Aktuell sieht der Stadtrat keinen Anlass, sich mit der Verhängung von Ordnungsgeldern gegen ausfällig oder aggressiv auftretende Stadträte und einer damit einhergehenden Anpassung der Geschäftsordnung zu befassen.»

In einer Großstadt blieb es bislang beim Versuch

In Nürnberg hatte der neu gewählte Stadtrat bei seiner ersten Sitzung Anfang Mai eigentlich neue Regeln mit Ordnungsgeldern beschließen wollen. Laut einem Sprecher des Bürgermeisteramts konnten sich die Kommunalpolitiker aber letztlich nicht auf eine Änderung der Geschäftsordnung einigen.

Das Thema Ordnungsgelder war dabei zwar nicht das Problem, doch ohne geänderte Regeln gibt es im Nürnberger Stadtrat diese Option vorerst weiterhin nicht. Es sei aber ein neuer Versuch geplant, die Geschäftsordnung neu zu fassen, sagte der Sprecher des Bürgermeisteramts. 

Inwieweit andere Städte und kleinere Gemeinden mittlerweile von der Möglichkeit Gebrauch machen, störende Kommunalpolitiker zur Kasse zu bitten, blieb unklar. Weder der Städtetag noch der Gemeindetag in Bayern konnte auf diese Frage eine Antwort liefern. Auch das für die Kommunen zuständige Innenministerium hat darüber laut eigenen Angaben keinen Überblick. Aus den Großstädten mit entsprechenden Regelungen wurde bislang kein Fall gemeldet, in dem schon ein Ordnungsgeld verhängt werden musste.

Wiederholungstäter müssen tiefer in die Tasche greifen

Die Staatsregierung hatte zuvor mit einer Änderung der Gemeindeordnung den Weg für Städte und Gemeinden freigemacht, Ordnungsgelder als Sanktionen einzuführen. Sie können verhängt werden, wenn Ratsmitglieder «den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf erheblich stören». Im ersten Anlauf werden bis zu 500 Euro fällig, bei Wiederholungstätern 1.000 Euro. Zum Vergleich: Pöbelnde Landtagsabgeordnete müssen bei wiederholter Störung der Sitzung bis zu 4.000 Euro zahlen.

Wer zahlen muss, entscheidet der oder die Ratsvorsitzende - also Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Das Gremium, also der Gemeinderat oder jeweilige Ausschuss, muss aber mehrheitlich zustimmen. Wer sich zu Unrecht gemaßregelt fühlt, kann gegen die Verhängung vor Gericht ziehen. Dort kann dann überprüft werden, ob ein Ordnungsgeld als Sanktion verhältnismäßig war.

Neues Mittel zwischen Ermahnung und Rauswurf

Bisher drohten Störern laut bayerischem Innenministerium entweder informelle Maßnahmen wie Ordnungsrufe und Ermahnungen oder aber gleich der Ausschluss von einer oder mehreren Sitzungen. Diese Möglichkeiten seien «nicht ausreichend differenziert» gewesen. Deshalb beschloss der Landtag die Änderung letztlich mit großer Mehrheit.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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