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Neu in 2024:
Mehr Leistungen der Pflegekasse

Pflegebedürftige werden häufig zu Hause von ihren Angehörigen umsorgt und gepflegt. | Foto: © AOK-Bundesverband
  • Pflegebedürftige werden häufig zu Hause von ihren Angehörigen umsorgt und gepflegt.
  • Foto: © AOK-Bundesverband
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Ab diesem Jahr erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen höhere Leistungen. So steigt in der ambulanten Pflege das monatliche Budget für Sachleistungen durch Pflegedienste um fünf Prozent. Auch das Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige oder Freunde wird um fünf Prozent erhöht. Neben der Anhebung der Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es auch höhere Leistungszuschläge für pflegebedürftige Heimbewohner. Für Betroffene bedeutet dies im besten Fall eine Entlastung von 75 Prozent (bisher 70 Prozent) bei den pflegebedingten Eigenanteilen. Die Höhe der Leistungszuschläge ist nach der Verweildauer in der stationären Einrichtung gestaffelt.

AOK-Beirat begrüßt finanzielle Entlastung
„Die verbesserten Leistungen in der Pflege tragen dazu bei, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten – das ist ein wichtiger und richtiger Schritt“, so Volker Rothaug, alternierender Beiratsvorsitzender bei der AOK in Mittelfranken. In der Region profitieren über 29.000 AOK-versicherte Pflegebedürftige von den höheren Leistungen, die auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurückgehen. Insgesamt sind es knapp 220.000 Pflegebedürftige bei der AOK Bayern. „Die Auszahlung der neuen Beträge erfolgt ab 2024 automatisch. Es mussten keine neuen Anträge gestellt werden“, freut sich Volker Rothaug über die unbürokratische Umsetzung durch die AOK.

Erleichterungen für pflegende Angehörige
Auch für pflegende Angehörige gibt es Erleichterungen – etwa die Ausweitung des Pflegeunterstützungsgelds. Grundsätzlich haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um im Akutfall für pflegebedürftige Angehörige die Pflege zu organisieren. Bisher war diese Leistung auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt. Künftig kann das Pflegeunterstützungsgeld pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden.

Pflege-App unterstützt im Alltag
Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegealltag zu unterstützen, hilft die AOK-Pflegeberatung beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung oder informiert zu Angeboten, die Angehörige entlasten können. „Neben der persönlichen Beratung vor Ort setzt die AOK Bayern auch auf digitale Hilfe – etwa mit der neuen Pflege-App“, so Volker Rothaug. Gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit benötigen Betroffene einen Fahrplan für die neue Lebenssituation. Hier setzt der digitale Begleiter mit Informationen, Checklisten und praktischen Anleitungen zur Pflege und zu Pflegeleistungen an. Zudem ermöglicht die App, sich digital mit weiteren pflegenden Angehörigen, Freunden und Nachbarn zu vernetzen.

Informationen rund um das Thema Pflege gibt es bei der AOK-Pflegeberatung in Nürnberg unter der Rufnummer 0911 218 171.

Autor:

Anna Schabesberger aus Nürnberg

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