Meisten Corona-Regeln fallen ab 2. April
Bundestag beschließt Abschaffung der Corona-Auflagen

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht im Plenum im Bundestag in der Debatte zum Infektionsschutzgesetz.  | Foto:  Michael Kappeler/dpa
  • Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht im Plenum im Bundestag in der Debatte zum Infektionsschutzgesetz.
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BERLIN (dpa) - Seit Monaten gelten Corona-Vorgaben - vom Zugang nur für Geimpfte und Genesene bis zur Maskenpflicht im Supermarkt. Solche flächendeckenden Schutzvorgaben entfallen jetzt inmitten einer Infektionswelle.

Ungeachtet immer neuer Höchststände bei den Infektionszahlen ist der Weg für ein Ende der meisten bundesweiten Corona-Beschränkungen in Deutschland frei. Der Bundesrat ließ am Freitag unter offenem Protest ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das deutlich weniger allgemeine Schutzregeln im Alltag ermöglicht. Bei den Beratungen wurde erneut schwerwiegende Kritik an den Plänen und am Vorgehen der Ampel-Koalition laut.

Die neue Rechtsgrundlage soll von diesem Sonntag an gelten, weil die jetzige am Samstag ausläuft. Zur Pandemie-Kontrolle möglich sind den Ländern damit noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Kliniken und Pflegeheimen. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können.

Für regionale Hotspots sollen aber weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Alle Länder wollen zunächst noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis längstens zum 2. April aufrechterhalten.

Im Bundestag votierten 364 Abgeordnete für die Neuregelungen, 277 lehnten sie ab, zwei enthielten sich. Nach einem heftigen Schlagabtausch hatten in zweiter Lesung SPD, FDP und Grüne dafür gestimmt - alle anderen dagegen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte erneut die künftigen Regeln. Es handele sich um einen «schweren Kompromiss». Man müsse aber die rechtliche Lage beachten. Durch die aktuelle Omikron-Virusvariante sei eine flächendeckende Kliniküberlastung nicht mehr zu befürchten.

Die Virus-Ausbreitung beschleunigte sich erneut. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg laut Robert Koch-Institut (RKI) auf den Höchststand von 1706,3 - nach 1651,4 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen am Vortag. Die Gesundheitsämter meldeten 297 845 neue Fälle an einem Tag, registriert wurden 226 Todesfälle. Die Zahl der in Kliniken gekommenen Corona-Infizierten je 100 000 Einwohner in sieben Tagen gab das RKI mit 7,58 an (Mittwoch: 7,45).

Regelungen im Überblick

Basis-Schutz für Risikogruppen, Personennahverkehr und Schulen
Gesundheitlich gefährdete Menschen – unter anderem in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Krankenhäusern – sollen weiterhin besonders geschützt werden. Bestimmte Basis-Schutzmaßnahmen wie eine Masken- und Testpflicht sollen deshalb in diesen Einrichtungen weiterhin bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie die Testpflicht an Schulen sollen bestehen bleiben.

Zuspitzung der Infektionslage in „Hotspots“
Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Länder weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt.

Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht – aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen.

Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.

Gültigkeit der Maßnahmen
Damit die Landesparlamente ihre bisher geltenden Regelungen abändern können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, können noch bis zum 2. April verlängert werden.

Das Gesetz ist bis zum 23. September befristet. Der Gesetzgeber wird dann mit Blick auf die aktuelle Lage neu bewerten, welche Maßnahmen im Herbst und Winter erforderlich sind.

Impf-, Genesenen- und Testnachweise im Infektionsschutzgesetz geregelt
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise werden diese Begriffe im Infektionsschutzgesetz definiert.
Bisher wurden Impf-, Genesenen- und Testnachweise in zwei Verordnungen – nämlich der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung – definiert, die wiederum auf konkretisierende Internetveröffentlichungen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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