Verträge sind bindend
Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht!

Cannabis gilt laut einem Übereinkommen von 1971 als Droge. 
Foto: Christoph Soeder/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung verstößt nach einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht und ist damit illegal.


In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, nennen die Experten des Bundestags europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegen stünden. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine «kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert (SPD), hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt.


EU-Beschluss sieht Strafen vor

Laut Wissenschaftlichem Dienst schreibt der so genannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen muss – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Zudem müsse das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem der Cannabispflanze unter Strafe gestellt werden. Gleiches gelte für das Besitzen oder Kaufen von Drogen. Unter den Begriff Drogen falle laut einem Übereinkommen von 1971 auch Cannabis.

Die Mitgliedsstaaten sollten gegen die genannten Straftaten «mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen» vorgehen.
 Der Wissenschaftliche Dienst verweist zudem auf das so genannte Schengen Protokoll: Darin hätten sich die Vertragsländer, unter anderem Deutschland, verpflichtet, «die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden».
 Die aktuellen Ausarbeitungen zeigten, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre. Cannabis einfach zu dulden, wie es in den Niederlanden gehandhabt werde, könne und dürfe für Deutschland keine Option sein.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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