EU plant Eingriff ins nationale Zulassungsrecht
Gebrauchtwagenverkauf: Jede Woche eine neue Gängelung aus Brüssel!

Altfahrzeuge dürften laut Planung nicht weiterverkauft werden. 
Halter müssten bei Verkäufen nachweisen, dass ihr Fahrzeug verkehrstüchtig ist.  | Foto: © Africa Studio/stock.adobe.com
  • Altfahrzeuge dürften laut Planung nicht weiterverkauft werden.
    Halter müssten bei Verkäufen nachweisen, dass ihr Fahrzeug verkehrstüchtig ist.
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  • Altfahrzeuge dürften laut Planung nicht weiterverkauft werden 
  • Halter müssten bei Verkäufen nachweisen, dass ihr Fahrzeug verkehrstüchtig ist 
  • Minister Bernreiter: „Bei zusätzlichen Kosten und Bürokratie für die Autofahrer auf die Bremse treten!“

REGION (pm/nf) - Nach der EU-Kommission haben sich heute auch die 27 Mitgliedsstaaten im Umweltrat zur neuen EU-Altfahrzeugverordnung positioniert. Die Novelle könnte teure Folgen für Autobesitzer haben: Bei jedem Eigentumswechsel müsste der Fahrzeughalter mit einem Gutachten nachweisen, dass sein Auto kein Altfahrzeug, sondern verkehrstüchtig ist.

Deutliche Kritik an Eingriffen ins nationale Zulassungsrecht kommt von Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Eine Nachweispflicht würde neue Kosten für die Bürger und mehr Aufwand für die Behörden bedeuten, aber keinerlei Mehrwert schaffen. Es reicht! Brüssel sollte beim Abbau von Bürokratie Vollgas geben und bei Eingriffen in die Eigentumsrechte schleunigst auf die Bremse treten!“

Allein in Bayern sind im Jahr 2023 rund 1,53 Millionen Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt worden. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass der Halter nachweisen und die Verwaltung prüfen muss, ob das Fahrzeug mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand wieder in Verkehr gebracht werden kann. Auch die Position des Umweltrates sieht immer noch eine Nachweispflicht bei einem Eigentümerwechsel mit Ausnahmen vor. „Wenn nun bei jedem Autoverkauf zusätzlich der genaue Zustand des Autos bescheinigt und geprüft werden müsste, wäre das ein riesiger Zusatzaufwand“, so Minister Bernreiter. „Außerdem würde das bedeuten, dass Fahrzeuge beim Abmelden schnell als ‚Altfahrzeug‘ abgestempelt und damit quasi wertlos werden. Die Eigentümer müssten erst das Gegenteil mit einem teuren Gutachten beweisen. Das kann man niemandem vermitteln!“

Das Europäische Parlament ringt noch um seine Position zur Verordnung, die bis Herbst 2025 gefunden werden soll. Erst im Anschluss können die abschließenden Verhandlungen zur EU-Altfahrzeugverordnung beginnen. Minister Bernreiter: „Ich hoffe, dass die Europaabgeordneten hier den Blinker in Richtung Verbraucherschutz setzen und neue Bürokratie ausbremsen!“

Auch an den Geldautomaten soll sich etwas ändern

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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