Streit um Corona-Impfpflicht
Herrmann: Mit 180 Sachen in die Nebelbank!

Florian Herrmann und Michael Piazolo nehmen an einer Pressekonferenz teil.  | Foto: Sven Hoppe/dpa
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MÜNCHEN (dpa) - Nach umstrittenen Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Corona-Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen hat die bayerische Staatsregierung ihre Linie klargestellt. Man stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar. Das machte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München deutlich. «Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde.»

Eine direkte Umsetzung der Pläne des Bundes für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März in Pflege und Gesundheitswesen sei daher nicht möglich. Hintergrund für die Klarstellung ist eine viel diskutierte Äußerung von Söder vom Montag. Der CSU-Chef hatte davon gesprochen, dass Bayerns Ausnutzen von Übergangsfristen «de facto» zu Aussetzung der selektiven Impfpflicht führen werde. Tags drauf präzisierte Herrmann nun, dass auch der Freistaat die einrichtungsbezogene Impfpflicht generell für richtig halte, insbesondere, wenn sie wie von der Bundesregierung angekündigt im Paket mit der allgemeinen Impfpflicht eingeführt werde.

Gut gemeint sei häufig das Gegenteil von gut gemacht, betonte Herrmann. Eine Umsetzung würde über Monate hinweg die Gesundheitsämter und Gerichte befassen, da diese in allen Einzelfällen gemeldeten Mitarbeitern ohne eine Corona-Impfung nachgehen müssten. Hinzu komme, dass dadurch die ohnehin angespannte Personalsituation in Krankenhäusern, der Altenpflege und in Arztpraxen noch schwieriger würde. «Der Bund hat die Bedenken der Basis und der Praxis nicht hinreichend zur Kenntnis genommen», sagte Herrmann. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rase mit seiner Verordnung «mit 180 Sachen in dichte Nebelbänke».

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) rief Lauterbach dazu auf, seine Kritik an Bayerns Vorgehen zu überdenken: «Bayern setzt mit seiner Entscheidung ein wichtiges Signal sowohl an die Pflegekräfte als auch an die anderen Bürgerinnen und Bürger. Denn unser Ziel ist, dass die Versorgung von Patienten, Pflegebedürftigen und Personen mit Betreuungsbedarf stets sichergestellt ist - auch dann, wenn der Bund sowieso schon völlig überlasteten Gesundheitsämtern neue hochkomplexe Aufgaben auferlegt, ohne geeignete Meldewege und klare Regeln für den Vollzug von Gesetzen zu schaffen.»

Holetschek forderte den Bund auf, sich dem Weg Bayerns anzuschließen und bundesweit ein Umsetzungsmoratorium bis zur Verhängung von Sanktionen zu unterstützen. «Diese Zeit sollte unter anderem genutzt werden, um die noch offenen Vollzugs- und Auslegungsfragen zu klären und einen bundeseinheitlichen digitalen Meldeweg aufzubauen.»

Bei Neueinstellungen in der Pflege wie im Gesundheitswesen gebe es im Übrigen keine Fristen: «Wer ab dem 16. März im Gesundheitswesen tätig werden will, muss geimpft sein», sagte Holetschek. Für ungeimpfte Bestandskräfte brauche es während der Umsetzungszeit geeignete Infektionsschutzmaßnahmen. «Die Argumentation, es würden dadurch vulnerable Gruppen gefährdet, ist somit absurd. Das Gegenteil ist der Fall: Vulnerable Gruppen sind insbesondere dann gefährdet, sobald nicht ausreichend qualifiziertes Personal da ist, das sie gut versorgen kann.»

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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