Übergangsfrist bis 2. April
Kabinettssitzung: Welche Corona-Regeln gehen, welche bleiben!

Foto: CSU
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REGION (pm/dpa/nf) - In der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung erläuterten Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann, Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Wissenschaftsminister Markus Blume die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen. 

In Bayern bleibt es bis zum 2. April (Übergangsfrist) bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel - mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend mitteilte. Der Freistaat nutzt damit - außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen - eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP2.

Klar ist nach dem bayerischen Kabinettsbeschluss, dass es bis zum 2. April bei den bisher gültigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) bleibt, also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Discos oder 3G in Gaststätten, Hotels und Hochschulen.

Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März aber etwa Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern.

Für Volksfeste sollen bis zum 2. April noch analoge Regeln wie in der Gastronomie gelten, dann fallen auch hier sämtliche Auflagen weg. Die Entscheidung, welche Volksfeste stattfinden, trifft allerdings nicht die Staatsregierung. Das gilt auch für die Wiesn in München. «Die Entscheidung, ob das Oktoberfest in München stattfindet, ist natürlich eine Entscheidung der Landeshauptstadt», sagte Herrmann.

Mit der Abschaffung der Maskenpflicht zunächst an Grundschulen setzten sich die Freien Wähler nunmehr gegenüber der CSU durch, die dies zuletzt noch abgelehnt hatte. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe und künftig auch in den 5. und 6. Klassen. Zudem belaste das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders. Sowohl in Schulen als auch in Kitas bleibt es bei der Testpflicht.

«Die Pandemie-Lage lässt momentan gar nichts anderes zu, als alle möglichen Maßnahmen zunächst einmal bis zum 2. April zu verlängern», erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er verteidigte aber das teilweise Ende der Maskenpflicht an Schulen. Dies könne man dank der PCR-Testungen dort angehen, müsse aber «wachsam bleiben».

Holetschek forderte den Bund auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern - der jetzige sei «kein taugliches Instrument bei der jetzigen Infektionslage». «Bundesgesundheitsminister Lauterbach sollte seine Überzeugung - gerade als Wissenschaftler - nicht einem faulen Kompromiss zugunsten der Koalitionsdisziplin der Ampel opfern. Ich hoffe sehr, dass die lauter werdenden Stimmen in der Ampel noch etwas Vernunft und Praktikabilität in das Gesetz einbauen können.»

Freistaat verlängert Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende / Neues Förderpaket für die Freie Kunst-Szene


Folgende Programme werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert:

• Das Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe,
• Das Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens,
• Das Spielstätten- und Veranstalterprogramm und
• Das Hilfsprogramm für die Laienmusik.

Zudem stellt die Staatsregierung als Signal des Aufbruchs bis zu drei Millionen Euro für das neue „Neustart-Paket Freie Kunst“ zur Verfügung. Damit können bereits bestehende Fördermaßnahmen ausgebaut und gleichzeitig zusätzliche Akzente durch neue Projektförderungen zum Beispiel für Gastspiel- und Tourneeauftritte, Kooperationsprojekte oder Angebote der Kulturvermittlung gesetzt werden. Das Förderpaket wird zusammen mit den Landesverbänden der einzelnen Kunstsparten konzipiert und umgesetzt.

Foto: CSU
Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann berichtet aus der Ministerratssitzung.  | Foto: Screenshot/nf/bayern.de
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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