So lebte der Angreifer in Deutschland
Polizeibekannt, verurteilt: Warum war der CSD-Täter Abdul B. auf freiem Fuß?
- Mit diesem Van soll Abdul B. die Menschenmenge beim CSD gefahren sein. (Archivbild)
- Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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- Abdul B. wurde bereits im Mai zu einer Jugendstrafe verurteilt.
- Trotzdem war er auf freiem Fuß und konnte am Samstag mutmaßlich mit einem Auto beim CSD in Berlin in eine Menschenmenge fahren.
- Täter sind polizeibekannt, verurteilt, illegal im Land und frei. Ein bekanntes Muster: Warum?
Berlin/Karlsruhe (dpa/nf) - Wie konnte das passieren? Die Frage steht nach den Anschlägen auf deutschem Boden oft im Fokus der politischen Debatte - so auch nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin am Wochenende. Eine Frau kam ums Leben, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Dabei war der mutmaßliche Täter polizeibekannt und bereits verurteilt worden. Am zweiten Tag nach den brutalen Ereignissen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung.
- Das Tatfahrzeug war ein weißer Van.
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Worum ging es bei den früheren Verurteilungen?
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin war Abdul B. schon zwei Mal vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt worden. Im Februar 2022 sprach ihn das Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung schuldig, weil er 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Menschen geschlagen und ein Jahr später am Innsbrucker Platz jemandem Kopfhörer geraubt hatte. Das Gericht wies ihn an, an einem «themenzentrierten Kurzzeitkurs» teilzunehmen.
Im Mai 2026 wurde Abdul B. dann von demselben Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete es regelmäßige Beratungsgespräche an. Grund waren diesmal seine Versuche, sich 2025 in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Außerdem ging es um Propaganda für den IS im Jahr 2024.
Was führte zur Freilassung des späteren mutmaßlichen Täters?
Das Gericht beschloss eine sogenannte Vorbewährung - eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden, und nur erfolgen, wenn Abdul B. seinen Auflagen nachkomme, regelmäßig Beratungsgespräche besuche und sich straffrei verhalte.
Der Haftbefehl gegen Abdul B. wurde aber mit dem Urteil nach sechs Monaten in deutscher Untersuchungshaft aufgehoben - er kam frei. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Jugendstrafe mit einer längeren Haftzeit erreichen und den Mann in der Untersuchungshaft behalten. Sie ging deswegen in Berufung. Daher war das Urteil des Amtsgerichts bisher nicht rechtskräftig.
Warum wurde der Haftbefehl aufgehoben?
Abdul B. wurde 2025 schon im Libanon gefasst und war dort im Gefängnis. Nach seiner Rückkehr nach Berlin saß er sechs Monate in Untersuchungshaft. Das berücksichtigte das Amtsgericht im Urteil. Zudem habe er seine Taten überwiegend gestanden und "sich glaubhaft vom IS distanziert". Die U-Haft diene vorrangig der Sicherung eines Strafverfahrens und sei keine Strafe.
Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte verwies darauf, dass eine sechsmonatige Untersuchungshaft bei einem deutschen Heranwachsenden schon vergleichsweise lang sei. Angesichts der Länge der vorgesehenen Haftstrafe und der bereits abgesessenen Untersuchungshaft sei eine Aufhebung des Haftbefehls «nicht ungewöhnlich» - zumal eine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgrund verneint worden sei.
Welche anderen Möglichkeiten hätten Justiz und Polizei gehabt?
Das Amtsgericht hätte der Staatsanwaltschaft folgen und eine höhere Strafe verhängen können. Wenn das Gericht zugleich eine weitere Gefahr durch den Mann gesehen hätte, hätte es den Haftbefehl und die Untersuchungshaft aufrechterhalten können, so dass eine Freilassung nicht erfolgt wäre.
Bekannt ist aber auch, dass längere Gefängnisaufenthalte und schlechter Einfluss weiterer Gefangener zu weiteren Radikalisierungen führen können. Das Gericht setzte stattdessen auf Bewährungshelfer, Beratungen und bewährte Strategien zur sogenannten Deradikalisierung. Wirksamkeit fraglich.
Warum führte ein erneuter Polizeieinsatz bei Abdul B. nicht zu einer Festnahme?
Am 3. Juli durchsuchte die Polizei seine Wohnung in Berlin-Schöneberg, weil es einen Verstoß gegen das Waffengesetz gegeben haben sollte. Abdul B. hatte sich mit einer Waffe gezeigt. Die Polizei fand aber nur eine Spielzeugwaffe.
Debatte über das Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche bis 17 Jahre und unter bestimmten Bedingungen für Heranwachsende im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren. Dabei steht Erziehung vor Strafe. Ziel ist vor allem die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit und einer kriminellen Karriere. Oft verzichtet ein Jugendgericht auf eine Gefängnisstrafe und ordnet stattdessen die Teilnahme an erzieherischen Maßnahmen an, etwa soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training oder ein Täter-Opfer-Ausgleich.
Das Amtsgericht hatte festgestellt, zum Tatzeitpunkt sei Abdul B. zwischen 18 und 19 Jahren alt gewesen. Es bestünden «keine Zweifel daran, dass es sich bei ihm um noch einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen und der nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht».
Waren die Berliner Justizsenatorin oder andere Instanzen der Politik in solche Entscheidungen involviert?
Gerichte sind in Deutschland unabhängig von der Politik. Die Berliner Senatsjustizverwaltung betonte denn auch am Wochenende: «Die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls trifft ausschließlich das unabhängige Gericht» auf Grundlage der Gesetze und Erkenntnisse. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) werde das nicht bewerten.
Nach viel Kritik an der Gerichtsentscheidung sagte Badenberg dann allerdings am Montag im ARD-«Morgenmagazin», man müsse grundsätzlich schauen, ob die aktuellen gesetzlichen Maßstäbe zum Jugendstrafrechts noch zeitgemäß seien. «Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind. Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde.»
Die Bedrohung und Infiltration durch den IS
Die Terrormiliz IS kontrollierte mit rund 80.000 Kämpfern aus mehr als 120 Ländern einst große Gebiete im Irak und Syrien. Dort zählt sie heute noch schätzungsweise 1.500 bis 3.000 Kämpfer. Der IS gilt durch sein globales Netzwerk mit regionalen Ablegern aber weiterhin als tödlichste Terrororganisation weltweit. Die Bedrohung ist in vergangenen Jahren vor allem in der Sahel-Region in Afrika und in Zentralasien gestiegen. In Europa beobachten Terrorismusexperten außerdem eine zunehmende Radikalisierung Minderjähriger im Internet.
Auch in Deutschland werden immer wieder mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des IS festgenommen und vor Gericht verurteilt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor einer anhaltend hohen Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus. Insbesondere der IS versuche weiterhin, Anschläge in Europa und Deutschland zu verüben oder hierzu anzuspornen.
Anschlag und Täter im Überblick
Die Tat:
Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete weitere Menschen angriff und verletzte.
Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Mehrere Menschen befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr. Bei dem Todesopfer handele es sich um eine polnische Staatsangehörige, die mit ihrer Tochter in Berlin gewesen sei, sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner.
Das Leben des Täters
Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. B. war demnach Deutscher mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert.
B. wuchs nach Angaben aus einem Gerichtsurteil zunächst mit einer älteren und zwei jüngeren Schwestern bei beiden Elternteilen auf und besuchte eine Grundschule und eine weiterführende Schule, die er 2022 mit der Berufsbildungsreife (BBR) verließ. Nach der Trennung der Eltern lebte er mit seinen Schwestern bei seiner Mutter in einer Dreizimmerwohnung.
Nach der Schule absolvierte er einige Praktika im handwerklichen Bereich und arbeitete eine Zeit lang im Wachschutz. 2026 hatte er laut Gericht kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld. Er habe beabsichtigt, eine Ausbildung im Bereich Mechatronik für Kältetechnik zu absolvieren.
Im Urteil des Amtsgerichts vom Mai 2026 hieß es: «Der Angeklagte ist muslimischen Glaubens und gehört seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an. Dies hat wiederholt zu Konflikten mit seiner Verwandtschaft geführt, da diese überwiegend der sunnitischen Glaubensrichtung angehört.
Von Mitte 2023 bis zum Sommer 2024 war er kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet. Der Angeklagte ist tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet. Er begreift seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben und hat in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.»
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter «einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck» gemacht. «Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.»
Kriminelle Vergangenheit:
Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
2022 wurde B. von einem Jugendgericht verurteilt, weil er einen anderen Jugendlichen geschlagen und getreten und von einem weiteren Jugendlichen Kopfhörer geraubt hatte.
2024 veröffentlichte er laut Gericht auf seinem Instagram-Profil zwei Videos, in denen Symbole des IS zu sehen und Glaubenslieder zu hören waren.
Im Jahr 2025 versuchte Abdul B, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er reiste über die Türkei in den Libanon, «um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen», wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und kam dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht habe ihn dort «unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten» zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach seiner Entlassung flog B. am 17. November 2025 zurück nach Deutschland und wurde am Berliner Flughafen erneut festgenommen. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
Am 12. Mai wurde er von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an den IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig.
Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, «da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt».
Polizei erschiesst den Angreifer
Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18.00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden. Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
B. sei mit einer Stichwaffe auf die Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) zugelaufen, woraufhin die auf ihn schossen.
Noch am Einsatzort starb er, teilte die Polizei mit. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
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