Neues Gesetz ab Januar
Vermieter müssen CO2-Abgabe künftig mitzahlen

Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa
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BERLIN / ESSEN (dpa/mue) - Mieterinnen und Mieter werden ab dem kommenden Jahr bei der Klimaabgabe fürs Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet.

Bisher müssen sie die so genannte CO2-Abgabe allein bezahlen, künftig werden die Vermieter in den meisten Fällen daran beteiligt. Das entsprechende Gesetz hat den Bundesrat passiert.
 Maßstab wird die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes sein. Je schlechter diese ist, umso höher wird der Anteil der Vermieter. Bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssen diese bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen. Bei besonders emissionsarmen Gebäuden zahlen Mieter die CO2-Abgabe auch künftig allein.


Das Gesetz soll Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen, Mietern soll es einen Anreiz zu energieeffizientem Heiz-Verhalten geben. Das «Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz» soll am 1. Januar in Kraft treten. Laut einer Hochrechnung des Immobiliendienstleisters Ista kommen 2023 bundesweit rund 1,1 Milliarden Euro zusammen – pro Tonne Kohlendioxid werden auch im kommenden Jahr 30 Euro fällig. Laut Wirtschaftsministeriums werden die Einnahmen wieder an die Bürger und Bürgerinnen ausgeschüttet, etwa über Förderprogramme zur klimafreundlichen Gebäudesanierung oder die E-Auto-Förderung. Die Ista-Studie kommt für eine durchschnittliche deutsche Mietwohnung (77,3 Quadratmeter) bei einem Preis von 30 Euro pro Tonne auf jährliche CO2-Abgaben von rund 69 Euro bei einer Gasheizung und 96 Euro bei einer Ölheizung.


Ista betonte, dass Vermieter schon mit einfachen Maßnahmen die Energieeffizienz erhöhen könnten, etwa durch eine bessere Einstellung der Heizungsanlage mithilfe eines digitalen Heizungsmonitorings.
 Grundlage der Studie von Wissenschaftlern der TU Dortmund waren die Verbrauchsdaten von rund 243.000 Mehrfamilienhäusern aus dem Ista-Datenbestand, die bundesweit hochgerechnet wurden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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