Darum scheiterten die Kläger
VGH: Bayerische Corona-Verordnung bleibt in Kraft

Argument der Kläger: Die Schutzmaßnahmen seien zur Bekämpfung der Pandemie weder geeignet noch erforderlich noch verhältnismäßig. | Foto: Victor Schlampp/Symbolbild
  • Argument der Kläger: Die Schutzmaßnahmen seien zur Bekämpfung der Pandemie weder geeignet noch erforderlich noch verhältnismäßig.
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Die bayerische Corona-Verordnung mit weitreichenden Einschränkungen bleibt vorerst weiter in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung erneut ab, die Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Mehrfach musste sich das Gericht bereits mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auseinandersetzen - und lehnte die Außerkraftsetzung fast immer ab.

In der jüngsten Popularklage argumentierten die Antragsteller, der Sieben-Tage-Inzidenzwert, auf den der Freistaat die Grundrechtseingriffe im Wesentlichen stütze, sei unzutreffend, weil die zugrundeliegenden PCR-Tests nicht aussagekräftig seien. Die Schutzmaßnahmen seien zur Bekämpfung der Pandemie weder geeignet noch erforderlich noch verhältnismäßig. Die Gefahren der Pandemie würden überschätzt.

Die Verfassungsrichter konnten aber nicht feststellen, dass der Freistaat die Spielräume des Infektionsschutzgesetzes überschritten oder Grundrechte der Bayerischen Verfassung verletzt hat. Es gebe Stimmen, die eine Eignung der Inzidenzzahlen zur Bewertung des Infektionsgeschehens und die Zuverlässigkeit von PCR-Tests verneinten und die Gefährlichkeit des Virus SARS-CoV-2 infrage stellten, erläuterte das Gericht. «Das rechtfertigt jedoch nicht den Vorwurf eines Verfassungsverstoßes des Normgebers.»

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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