Nutzen des Messerverbotes
Bundespolizei stellte neun Verstöße gegen die Allgemeinverfügung fest
NÜRNBERG (pm/nf) - Die Bundespolizei hatte im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Mai diesen Jahres ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg erlassen und entsprechend überwacht. Insgesamt stellten die Beamtinnen und Beamten im besagten Zeitraum neun gefährliche Gegenstände, darunter Tierabwehrsprays, Pfeffersprays und diverse Messerarten fest. In einigen Fällen handelte es sich zugleich um Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG). Hintergrund des Erlasses war, dass...