Zu viele Fehltage?
Koalition plant schärfere Regeln für Krankschreibungen

Trotz Erkältung arbeitet diese Frau im Büro. Das müsste sie nicht, weil sie  wirklich krank ist. Doch vermutlich nicht wenige nutzen die laschen Gesetze immer mal wieder für ein verlängertes Wochenende aus. | Foto: Racle Fotodesign-stock.adobe,com (Symbolbild)
  • Trotz Erkältung arbeitet diese Frau im Büro. Das müsste sie nicht, weil sie wirklich krank ist. Doch vermutlich nicht wenige nutzen die laschen Gesetze immer mal wieder für ein verlängertes Wochenende aus.
  • Foto: Racle Fotodesign-stock.adobe,com (Symbolbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

Berlin (dpa/vs) - Krankschreibungen am Telefon und Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Arztbesuch, Fehltage, die sich an Freitagen und Montagen häufen: Viele Firmen klagen über einen hohen Krankenstand bei ihren Angestellten. Die Bundesregierung will den Arbeitgebern helfen und dem jetzt mit zwei gravierenden Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgegensteuern. Das genau ist geplant.

Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten nach Plänen der schwarz-roten Koalition verschärft werden. Eingeführt werden soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung, wie Union und SPD nach Beschlüssen des Koalitionsausschusses mitteilten - vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Abgeschafft werden soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen.

Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen - unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.

Merz beklagte hohen Krankenstand

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, die Regelung zu überprüfen.

Wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, muss man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die gesetzliche Regelung für eine formelle Krankschreibung lautet bisher: «Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.»

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

Webseite von Victor Schlampp
Victor Schlampp auf Facebook
Victor Schlampp auf Instagram
Victor Schlampp auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.