VCD-Klage wurde abgewiesen
Urteil für kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs

Zielperspektive 2 aus dem Jahr 2015:  Zwischen Jansenbrücke und der Tunneleinfahrt liegt ein Teil des Frankenschnellwegs, der von den Baumaßnahmen nicht betroffen ist. Dennoch sollen sich auch hier die wiedererkennbaren Merkmale der Gestaltung wiederfinden. Auf der Nordseite werden Kiefern gepflanzt, die sich auch in der Dünenlandschaft danach wieder finden. Auf der Südseite werden Eichen und andere Bäume gepflanzt, wie entlang des ganzen ausgebauten Frankenschnellwegs. | Foto: Stadt Nürnberg
  • Zielperspektive 2 aus dem Jahr 2015: Zwischen Jansenbrücke und der Tunneleinfahrt liegt ein Teil des Frankenschnellwegs, der von den Baumaßnahmen nicht betroffen ist. Dennoch sollen sich auch hier die wiedererkennbaren Merkmale der Gestaltung wiederfinden. Auf der Nordseite werden Kiefern gepflanzt, die sich auch in der Dünenlandschaft danach wieder finden. Auf der Südseite werden Eichen und andere Bäume gepflanzt, wie entlang des ganzen ausgebauten Frankenschnellwegs.
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NÜRNBERG/ANSBACH (pm/nf) – Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat am Donnerstag, 13. Oktober 2022, die Klage des Landesverbands Bayern des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen das ergänzende Planfeststellungsverfahren beim Projekt Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs abgewiesen.

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör), der für Planung und Bau des Frankenschnellwegs verantwortlich ist, sieht sich in seiner Arbeit bestätigt. „Die Eindeutigkeit des Urteils zeigt, wie solide unsere Planungen zum Frankenschnellweg-Ausbau sind. Wir sind einen großen Schritt vorangekommen und hoffen, dass wir bald alle juristischen Hürden genommen haben, sodass wir mit dem Bau beginnen können“, sagt Christian Vogel, Bürgermeister und Erster Werkleiter von Sör, nach der Urteilsverkündung.

Im Jahr 2013 wurde zunächst gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Projekt Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat 2015 die Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach zugelassen. Dieses Verfahren vor dem BayVGH ruhte während einer Vergleichsverhandlung und wurde inzwischen wiederaufgenommen. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Parallel zu diesen Verhandlungen wurde 2019 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durch die Regierung von Mittelfranken durchgeführt. Dieses behandelte insbesondere einige technische Planänderungen sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie. Gegen diesen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss hatte der VCD geklagt – diese Klage wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen.

„Natürlich soll sich der Pkw- und Lkw-Verkehr in den nächsten Jahren klimaverträglicher entwickeln, Wasserstoff- oder reine Elektro-Fahrzeuge werden zunehmen. Wir müssen aber ehrlich bleiben: Auch diese Fahrzeuge brauchen den erforderlichen Verkehrsraum. Fahrzeuge werden weiterhin gebraucht, das darf man nicht wegdiskutieren“, betont Bürgermeister Vogel. „Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs bringt für die Nürnbergerinnen und Nürnberger neue Grünverbindungen, mehr Lärmschutz, sichere Fahrradwege und weniger Stau. Mit diesem Projekt öffnen wir für die angrenzenden Stadtviertel eine Zukunftsperspektive, die wir gerade in Zeiten des Klimawandels dringender denn je benötigen.“

Der Frankenschnellweg soll zwischen der Stadtgrenze Nürnberg-Fürth und der Otto-Brenner-Brücke in zwei voneinander getrennten Abschnitten kreuzungsfrei ausgebaut werden. Ziel des Ausbaus ist, die bereits seit Jahren bestehende Überlastung des Frankenschnellwegs und der Straßen in den umliegenden Stadtteilen zu verringern. Gleichzeitig bietet er große Chancen für die Stadt und ihre Lebensqualität: eine Verringerung der Lärmbelastung für die Anwohnerschaft durch Tunnel und Lärmschutzwand, eine Verbesserung der Verkehrsflüsse und – dank eines „grünen Deckels“ auf einem Abschnitt des Tunnels – ein städtebauliches Entwicklungspotenzial mit einem Park, der nicht nur der unmittelbaren Anwohnerschaft zugutekommt. Dazu kommen neue Geh- und Radwege, sodass eine durchgängige Verbindung zwischen
St. Leonhard und Gostenhof für den nichtmotorisierten Verkehr entsteht.

Weitere Klage gegen das Verkehrsprojekt Frankenschnellweg
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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