2G-Regel ab Mittwoch im Handel und die Ausnahmen
Täglicher Bedarf: Wo dürfen Ungeimpfte jetzt noch einkaufen?

In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 wurde die bundesweite 2G-Regel für den Einzelhandel beschlossen.  | Foto: Victor Schlampp
2Bilder
  • In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 wurde die bundesweite 2G-Regel für den Einzelhandel beschlossen.
  • Foto: Victor Schlampp
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

NÜRNBERG (nf) - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 2. Dezember 2021 weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie  beschlossen. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene - in Bayern ab Mittwoch. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Welche Geschäfte zählen zum ,,täglichen Bedarf"?

Ausgenommen von 2G sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Doch welche Geschäfte zählen zum ,,täglichen Bedarf“, wo dürfen Ungeimpfte noch einkaufen und sich versorgen? Darauf gibt der Bundes-Beschluss eine klare Antwort: ,,Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.“ UPDATE: Ministerpräsident Dr. Markus Söder bestätigte, dass sich Bayern nach der Kabinettssitzung vom 3. Februar 2021 zu diesem Vorgehen bekennt. 

In der Bundesnotbremse wurde festgelegt:

Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.

Für den Friseurbesuch gilt in Bayern bereits 2G.

Überblick: 2G im Einzelhandel ab nächsten Mittwoch!
Das sind die momentan gültigen Regeln in sogenannten Hotspots mit einer Inzidenz ab 1.000.  | Foto: CSU
  • Das sind die momentan gültigen Regeln in sogenannten Hotspots mit einer Inzidenz ab 1.000.
  • Foto: CSU
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer
In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 wurde die bundesweite 2G-Regel für den Einzelhandel beschlossen.  | Foto: Victor Schlampp
Das sind die momentan gültigen Regeln in sogenannten Hotspots mit einer Inzidenz ab 1.000.  | Foto: CSU
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

25 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.