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So werden pflegende Angehörige entlastet

Foto: AOK

Für rund 26.000 Pflegebedürftige gibt es derzeit Leistungen von der Pflegekasse der AOK in Mittelfranken. Das ist ein Plus von knapp 19 Prozent im Vergleich zum Start des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Jahr 2017. „Die hohe Inanspruchnahme der neuen Pflegeleistungen belegt, wie notwendig die gesetzliche Neuregelung war“, so Gerlinde Heilingbrunner, Pflegeberaterin der AOK in Nürnberg. Mehr Leistungen gibt es auch für die Pflege durch Angehörige. Sie versorgen rund 15.000 AOK-versicherte Pflegebedürftige aller Pflegegrade im Direktionsbereich der AOK Mittelfranken. Seit Einführung des PSG II sind das über 11 Prozent mehr, die für die Pflege zuhause Leistungen beziehen.

Entlastung für pflegende Angehörige schaffen

Häusliche Pflege ist anstrengend – sowohl körperlich als auch seelisch. Daher ist es wichtig, dass sich Pflegepersonen Auszeiten gönnen und sich helfen lassen. Welche Unterstützungsangebote es gibt, erfahren pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen im Gespräch mit einer Pflegeberaterin oder einem Pflegeberater der AOK. „Sie informieren über Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie Angebote vor Ort; und auf Wunsch kommen sie auch zu Versicherten nach Hause“, so Gerlinde Heilingbrunner. Bayernweit sind über 70 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater im Einsatz. Bei der AOK in Mittelfranken sind es sieben Mitarbeiterinnen. Eine Übersicht mit Kontaktdaten der Pflegeberaterinnen gibt es online unter
https://bayern.aok.de/inhalt/pflegeberatung-in-ihrer-naehe/.

Ein kurzer Überblick zu Angeboten, die entlasten können:

Unterstützung durch Pflegedienst
Ambulante Pflegedienste unterstützen etwa bei der Körperpflege oder im Haushalt. Einen geeigneten Pflegedienst finden Angehörige mithilfe des Pflegedienst-Navigators der AOK. Mehr unter www.aok.de/pflegedienstnavigator.

Kurzzeitpflege
Wenn Angehörige den Pflegebedürftigen vorübergehend nicht betreuen können, etwa, weil sie selbst krank sind, eine Kur machen oder in den Urlaub fahren wollen, ist es möglich, ihn bis zu acht Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung versorgen zu lassen. Für maximal acht Wochen im Jahr erhalten Versicherte für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro.

Verhinderungspflege
Alternativ zur Kurzzeitpflege kann man auch Verhinderungspflege beantragen. Bei dieser Leistung versorgen Ersatzpflegekräfte wie beispielsweise Nachbarn oder ein Pflegedienst den Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause. Die Pflegekasse erstattet dafür für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 Euro. Sowohl die Leistung der Kurzzeitpflege als auch die der Verhinderungspflege können Pflegebedürftige mit Mitteln der jeweils anderen Leistung aufstocken, die sie noch nicht in Anspruch genommen haben.

Tagespflege
Bei diesem teilstationären Angebot werden Pflegebedürftige tagsüber in einer stationären Einrichtung betreut, damit Pflegende einer Berufstätigkeit oder anderen Aufgaben nachgehen können. Dafür übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.

Autor:

Anna Schabesberger aus Nürnberg

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