Späh-Software
Wenn Ermittler heimlich mitlesen
KARLSRUHE (dpa/mue) - Telegram, WhatsApp & Co.: Befugnisse zum Einsatz von Späh-Software – auch Staatstrojaner genannt – sorgen für Kritik. Das Bundesverfassungsgericht will nun seine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittenen Regelungen bekanntgeben. Worum geht es genau?Die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Durchführung von Strafverfahren und die Befugnisse der Ermittlungsbehörden in Deutschland. Im Sommer 2017 wurde sie von der damaligen großen Koalition aus Union...