Streit um "Lidl-Plus"-App geht weiter
Bezahlen mit Daten? - Nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die «Lidl Plus»-App geht in die nächste Runde. 
 | Foto: Sebastian Kahnert/dpa (Archivbild)
2Bilder
  • Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die «Lidl Plus»-App geht in die nächste Runde.
  • Foto: Sebastian Kahnert/dpa (Archivbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

Stuttgart/Berlin - Millionen nutzen die "Lidl Plus"-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist - bislang erfolglos. Nun sollen die Richter in Karlsruhe entscheiden.

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die "Lidl Plus"-App geht in die nächste Instanz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) - dem höchsten deutschen Zivilgericht - einreichen. Die Entscheidung sei getroffen, teilte eine Verbandssprecherin mit. Wann die Revision genau eingereicht werden soll, war zunächst aber nicht bekannt. Zuvor hatte die "Lebensmittelzeitung" berichtet.

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage gegen die App eingereicht. Sie begründeten den Schritt damit, dass deren Nutzung - anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben - nicht kostenlos sei. Zwar müssten Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Außerdem müsse das Unternehmen einen Gesamtpreis angeben.

Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen die «Lidl Plus»-App weltweit.

 | Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)
  • Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen die «Lidl Plus»-App weltweit.

  • Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

Ende September hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) die Klage als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht des Verbrauchersenats ist es nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet, hieß es damals.

App hat Millionen Nutzer

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter aber eine Revision zu. Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Sie wollen die Frage zum Bezahlen mit Daten daher nun höchstrichterlich klären lassen. Lidl äußerte sich zuletzt nicht zu dem Gerichtsverfahren. Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden weltweit die «Lidl Plus»-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die «Lidl Plus»-App geht in die nächste Runde. 
 | Foto: Sebastian Kahnert/dpa (Archivbild)
Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen die «Lidl Plus»-App weltweit.

 | Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)
Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

Webseite von Victor Schlampp
Victor Schlampp auf Facebook
Victor Schlampp auf Instagram
Victor Schlampp auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.