Google preferred Source So kannst du beeinflussen, mehr von marktspiegel.de in deinen Suchergebnissen zu sehen.

Arzt, Krankenhaus und Pflege
Bayern: So hoch ist die Zahl der bekannten Behandlungsfehler

In 28,3 Prozent der im vorigen Jahr überprüften Fälle erlitten die betroffenen Patientinnen und Patienten durch den Behandlungsfehler einen Schaden.  | Foto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa (Symbolbild)
  • In 28,3 Prozent der im vorigen Jahr überprüften Fälle erlitten die betroffenen Patientinnen und Patienten durch den Behandlungsfehler einen Schaden.
  • Foto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa (Symbolbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

München (dpa/lby) - Es geht um Ärzte, Krankenhäuser und auch die häusliche Pflege in Bayern sowie um aktuelle Zahlen, die nachdenklich machen: Jede dritte Überprüfung bestätigt einen Fehler, doch viele Fälle bleiben im Dunkeln. Warum Patienten oft zögern, Behandlungsfehler zu melden – und wie ein Gutachten helfen kann.

Mehr als 700 Behandlungsfehler hat es im vorigen Jahr laut dem Medizinischen Dienst in Bayern gegeben. Von 2.199 überprüften Fällen habe sich in rund jedem dritten Fall (33,7 Prozent) eine fehlerhafte Behandlung bestätigt, teilte der Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mit. Das umfasst Fälle von Behandlungsfehlern, die bei den Patienten zu Schäden geführt haben, aber auch solche, die keine weiteren gesundheitlichen Folgen für die Patienten hatten.

In 28,3 Prozent der Fälle erlitten die betroffenen Patientinnen und Patienten durch den Behandlungsfehler einen Schaden. Einen kausalen Zusammenhang zwischen der Behandlung und einem Schaden konnte der Medizinische Dienst in 542 Fällen (24,6 Prozent) feststellen. In den übrigen Fällen ließ sich ein kausaler Zusammenhang nicht nachweisen oder dies blieb unklar.

Fachleute gehen von hoher Dunkelziffer aus

«Eine nachhaltige Verbesserung ist nicht erkennbar», teilte Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern, zu den Zahlen mit. Im Jahr zuvor war in 571 überprüften Fällen der Behandlungsfehler Ursache für einen Schaden.

Die Zahlen sind nicht repräsentativ. Fachleute gehen davon aus, dass nur ein Bruchteil aller Behandlungsfehler tatsächlich gemeldet wird und es eine hohe Dunkelziffer gibt. Viele Versicherte vermuteten zwar einen Behandlungsfehler, meldeten diesen aber nicht etwa aus Unwissenheit oder Angst vor Auseinandersetzungen.

Gutachten wichtig für Anspruch auf Schadenersatz

Wer vermutet, falsch behandelt worden zu sein, kann sich an seine Krankenkasse wenden. Diese entscheidet, ob der Medizinische Dienst ein Gutachten zu dem Vorwurf erstellt. Dies ist für Versicherte kostenfrei. Nur mit einem Gutachten haben Patientinnen und Patienten den Angaben nach gegebenenfalls auch Anspruch auf Schadenersatz.

Die meisten Behandlungsfehler (33,4 Prozent) stellte der Medizinische Dienst 2024 bei Operationen im stationären Bereich eines Krankenhauses fest. Darauf folgten solche in ambulanten Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und in der häuslichen Pflege (22,3 Prozent). Rund 12 Prozent der Behandlungsfehler passierten demnach auf der Normalstation im Krankenhaus.

Meldepflicht für besonders vermeidbare Fehler gefordert

In 31 Fällen kam es 2024 zudem zu sogenannten Never Events. Darunter versteht der Medizinische Dienst besonders gut vermeidbare, aber oftmals folgenschwere Fehler, wie im Körper eines Patienten vergessenes OP-Material. Auch die Verwechslung eines Patienten, oder eine OP an der falschen Körperseite gehören demnach dazu. Der Medizinische Dienst spricht sich für eine Meldepflicht solcher Fehler aus.

Der Begutachtungsdienst betont, dass es dabei nicht um mehr Druck auf das behandelnde Personal gehen soll, sondern darum, die Prävention zu verbessern. Nicht die Frage, wer etwas getan habe, sondern warum und wie etwas passiert sei, sei für die Prävention von Bedeutung.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

Webseite von Victor Schlampp
Victor Schlampp auf Facebook
Victor Schlampp auf Instagram
Victor Schlampp auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.