Böllerverbot Silvester und Neujahr in ganz Nürnberg
OB König: "Keine Schikane, sondern Notwendigkeit!"

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NÜRNBERG (pm/nf)  Die Stadt Nürnberg verbietet das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021, im gesamten Stadtgebiet. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen mit ein. Gründe für das Verbot sind die hohen Corona-Infektionszahlen in Nürnberg und die große Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen.

Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren. Für diesen Vorstoß und eine geplante Allgemeinverfügung zum Böller-Verbot gab es heute, Mittwoch, 16. Dezember 2020, im Stadtrat breite Zustimmung.

Oberbürgermeister Marcus König: ,,Ich bin sehr dankbar, dass der Stadtrat meinem Vorschlag gefolgt ist. Am 31. Dezember und 1. Januar ist es verboten, Feuerwerk und Böller zu zünden. (...) Das ist keine Schikane, das ist medizinisch notwendig. Die Kliniken sind voll und die speziellen Kapazitäten für Menschen mit Brandverletzungen sind im Klinikum Nürnberg erschöpft. Vergangenes Jahr hatten wir 190 Notfälle durch Feuerwerk - das können wir in diesem Jahr nicht zusätzlich stemmen."

Kritische Auslastung der Nürnberger Krankenhäuser

Nürnberg ist mit seinen hohen 7-Tagen-Inzidenzwerten weiterhin eines der höchst belasteten Gebiete in Bayern und eine der am stärksten von Corona betroffenen Städte in Deutschland. Diese Infektionsbelastung spiegelt sich auch in der kritischen Auslastung der Krankenhäuser in Nürnberg wieder. Es sind deshalb weitere Schritte erforderlich, vermeidbare, nicht erforderliche Kontakte zu anderen Menschen und auch vermeidbare Krankenhausbehandlungen wie vor allem Brandverletzungen zu verhindern. Nach Mitteilung der Rettungsleitstelle Nürnberg sind an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester.

Diese Regeln gelten an Silvester

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden.

Der Grund für das strenge Böllerverbot

Silvesterfeuerwerkskörper dürfen normalerweise grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig abgebrannt werden Die 11. BayIfSMV erlaubt es nun in der Corona-Pandemie den Kommunen, das Abbrennen von Pyrotechnik an belebten Plätze zu verbieten. Da Feuerwerkskörper erfahrungsgemäß aber immer im ganzen Stadtgebiet und nicht nur auf größeren Plätzen abgebrannt werden und die damit verbundenen Verhaltensweisen und Gefahren im gesamten Stadtgebiet gleichermaßen bestehen, genügt es nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze (wie die Innenstadt, Maskenpflichtzonen, „mittlerer Ring“, größere Plätze) zu beschränken.

Kontrollen von Polizei und Sicherheitsdienst

Eine Beschränkung auf bestimmte Gebiete oder Plätze würde die Gefahr erhöhen, dass sich gerade in „erlaubten“ Gebieten trotz Ausgangsbeschränkung viele Personen einfinden. Die Stadt Nürnberg wird deshalb mit Zustimmung des Stadtrats durch eine Allgemeinverfügung das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021, im gesamten Stadtgebiet auf allen öffentlichen und privaten Flächen verbieten. Aufgrund der Ausgangssperre der BayIfSMV ist auch ein Aufenthalt auf der Nürnberger Burg von 21 Uhr bis 5 Uhr verboten. Dies wird von der Polizei und einem Sicherheitsdienst der Burgverwaltung kontrolliert.

In Nürnberg gab es bisher folgende Feuerwerks-Verbotsbereiche

  • An der Burg seit 2004 von 21 bis 2 Uhr durch die Silvesterverordnung nach Artikel 23 Absatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) zum Schutz der dortigen Menschenansammlung
  • An der Lorenzkirche seit 2017 für den 31. Dezember undJanuar durch eine jährliche Allgemeinverfügung nach Artikel 7 Absatz 2 Nr. 1 und 2 LStVG zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten (Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen unter anderem an Kirchen nach § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
  • Am Hauptmarkt im Jahr 2019 durch Allgemeinverfügung nach Artikel 23 Absatz 1 LStVG zum Schutz der Menschenansammlung beim „Silvestival“.

Für dieses Jahr war eigentlich vorgesehen, die Verbotsbereiche in der Innenstadt auf Grund der dort zu erwartenden, konzentrierten Menschenansammlungen zu einem größeren, zusammenhängenden Gebiet zusammenzufassen. Aufgrund der derzeitigen Infektions- und Rechtslage und damit einer Sondersituation ist dieses Jahr aber ein weitergehendes Verbot angezeigt. Die vorgesehene Zusammenfassung der bisherigen Verbotszonen wird deshalb auf das nächste Jahr verlegt.

Nürnberg geht in den Lockdown - Bußgelder bis zu 500 Euro
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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