Energiepauschale
200 Euro für Studierende erst nächstes Jahr

Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Die mehr als drei Millionen Studierenden und Fachschüler in Deutschland werden die ihnen versprochene 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im nächsten Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen.


Das sieht ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesbildungsministerium vor. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und wird nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt. Die Gesetzgebung soll nach den Plänen des Ministeriums Mitte Dezember abgeschlossen sein, das Gesetz im Januar in Kraft treten.


Der Vorlage zufolge sollen alle, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind, Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung haben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder «gewöhnlicher Aufenthalt» in Deutschland zu diesem Stichtag.

Teil des dritten Entlastungspakets


Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zur Zeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren, nicht jedoch, wer für ein Promotionsstudium eingeschrieben ist. 
Die Sonderzahlung ist Teil des Anfang September von der Ampel vereinbarten so genannten dritten Entlastungspakets. Damals hieß es, Bund und Länder würden nun beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen könne. Das stellte sich aber als komplizierter heraus als gedacht, denn es gibt keine zentrale Stelle, die von allen Studierenden und Fachschülern die Kontoverbindung hat.
 Bis das Geld fließt, wird es darum voraussichtlich noch ein bisschen dauern.

Zunächst ist Angaben zufolge der Aufbau einer Plattform im Netz geplant, bei der Studierende und Fachschüler die 200 Euro beantragen können. Wann die Plattform online geht, wie sie heißen soll, welche Nachweise verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Darum kümmert sich einem Sprecher des Bundesbildungsministeriums zufolge eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern. Dem Vernehmen nach soll die Seite aber so bald wie möglich im neuen Jahr startklar sein.


Antrag bis 30. September 2023


Studierende und Fachschüler müssen die 200 Euro laut Gesetzentwurf dann bis spätestens 30. September nächsten Jahres beantragen. Gerechnet wird mit Ausgaben von etwa 660 Millionen Euro für rund 2,85 Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler. «Die steigenden Energiepreise sind auch für junge Menschen in Ausbildung eine große Belastung», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der dpa. Die FDP-Politikerin verwies darauf, dass für Bafög-Empfänger bereits höhere Bafög-Sätze und Heizkostenzuschüsse beschlossen wurden. Nun komme die Einmalzahlung für alle Studierenden und auch Fachschüler hinzu.


Die Unionsfraktion forderte von der Ministerin Klarheit, wann die 200 Euro auf den Konten der Studierenden landen. «Die Studierenden brauchen endlich Klarheit, damit sich niemand an Weihnachtsgeschenken verschuldet», sagte der bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU).

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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