Klima- und Wirtschaftspolitik
Autoländer mahnen EU zu Rücksicht auf Arbeitsplätze

Ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers montiert einen Motor.
Foto: Martin Schutt / zb / dpa / Symbolbild
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MÜNCHEN (dpa) - Die Autoländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die EU-Kommission zu Anpassungen bei ihrer Klima- und Wirtschaftspolitik aufgefordert.

In einer gemeinsamen "Agenda für eine erfolgreiche Transformation der Automobilwirtschaft" mahnen sie an, bei einer Erhöhung der Flottengrenzwerte auch die Auswirkungen auf die mittelständischen Zulieferer in den Blick zu nehmen. Die drei Länder begrüßten in dem Papier das EU-Ziel, die Treibhausemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren und den Emissionshandel auf den Verkehrssektor auszuweiten. Aber Emissionshandel und sektorspezifische Maßnahmen stünden "in einem hohen regulativen Spannungsverhältnis". Der Regulierungsrahmen müsse konsistent sein, um den Umbau zu einer nachhaltigen Industrie mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen zu unterstützen.

Forderung um Technologieneutralität

In Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen hängen eine Millionen Arbeitsplätze vom Autobau ab, in Deutschland insgesamt 2,2 Millionen. Die drei Länder forderten die EU-Kommission auf, bei allen Vorschlägen die Technologieneutralität zu fördern. Politik könne Rahmenbedingungen schaffen; "die Auswahl der wirtschaftlich effizientesten Mittel kann aber nicht vom Staat übernommen werden". Bei der Batteriezellenproduktion drohten europäische Hersteller und Zulieferer den Anschluss zu verlieren. Die bisherige Förderung sei "nicht geeignet". Fabriken seien auch auf europaweit wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen.

Flottenaustausch-Programm für Nutzfahrzeuge

Europaweit müsse es auch mehr Anreize für private Investitionen in die Ladeinfrastruktur geben. Einheitliche Standards müssten für das Bezahlen an Ladesäulen geschaffen werden. Die EU-Kommission sollte "ein europaweites Flottenaustausch-Programm für Nutzfahrzeuge" prüfen. Für das Autonome Fahren bestehe Anpassungsbedarf beim Rechtsrahmen, heißt es in dem gemeinsamen Papier, das der Deutschen Presseagentur vorliegt. Im EU-Wettbewerbsrecht "bedarf es hier erweiterter Experimentierklauseln".

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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