Paukenschlag: Klaus Holetschek löst Melanie Huml als Gesundheitsministerin ab
Diese Lockdown-Regeln gelten in Bayern!

Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 6. Januar 2021. Der Lockdown wird verlängert, Maßnahmen verschärft. | Foto: Bayerische Staatskanzlei/Bayern.de
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  • Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 6. Januar 2021. Der Lockdown wird verlängert, Maßnahmen verschärft.
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MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Erwartungsgemäß hat das bayerische Kabinett den seit Mitte Dezember bestehenden Corona-Lockdown in Bayern bis Ende Januar verlängert und verschärft. Der Ministerrat stimmte am Mittwoch in einer Sondersitzung per Videoschalte dem Beschluss von Bund und Ländern vom Vortag zu. «Der Lockdown wird verlängert und an einigen Stellen vertieft», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München.

Damit bleiben in Bayern ab kommendem Montag, 11. Januar, nicht nur weiterhin weite Teile des Handels, der Hotellerie und der Gastronomie geschlossen, sondern trotz Ende der Weihnachtsferien auch Schulen und Kindergärten. Für Kindertagesstätten, Schüler der Stufen 1 bis 6, Förderschüler und Kinder mit Behinderungen soll eine Notbetreuung eingerichtet werden. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Kinder privat zu betreuen - allerdings nur in einer festen anderen Kontaktfamilie, wie Söder sagte. Die Faschingsferien fallen aus - dann soll Unterricht nachgeholt werden. 

In allen Schulen und Jahrgangsstufen soll es Angebote für Distanzunterricht geben. Abhängig vom Infektionsgeschehen wird ab Februar eine Rückkehr zum Präsenzunterricht - nach Jahrgangsstufen gestaffelt - angestrebt.

Zudem gilt ab Montag auch für die Menschen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Das heißt, sie dürfen sich aus privaten Gründen nur noch maximal 15 Kilometer rund um ihren Wohnort aufhalten - Arbeit, Einkäufe und Familie sind davon aber ausgenommen. Dadurch sollen primär touristische Ausflüge verhindert werden. 

Um die Zahl der Kontakte und damit die Gefahr möglicher Ansteckungen mit dem Coronavirus zu reduzieren, sind ab Montag nur noch Treffen mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes gestattet. Bisher galt dies für bis zu fünf Personen eines anderen Hausstandes.

Melanie Huml wechselt als Ministerin in die Staatskanzlei

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zieht im Kampf gegen die Corona-Pandemie personell die Reißleine: Söder löst die bisherige Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ab und ersetzt sie durch deren Staatssekretär und Leiter der Corona-Task-Force Klaus Holetschek (CSU). ,,Das ist eine souveräne Entscheidung, die mit allen besprochen ist", sagte Söder. Ich glaube, dass die Aufstellung so die beste ist.

Markus Söder in der Pressekonferenz wörtlich: ,,Ich habe mir überlegt, wie die Struktur, die personelle und inhaltliche Aufstellung in Corona weiter optimiert werden könnte. Deshalb habe ich in meiner Verantwortung als Ministerpräsident, nach Rücksprache mit dem Koalitionspartner und der Fraktion, folgendes entschieden: Melanie Huml wird - beginnend ab nächsten Montag - unser Team in der Staatskanzlei verstärken (Melanie und ich waren ja früher schon ein Team im Umwelt- und Gesundheitsministerium). Das heißt, sie ist ab nächsten Montag Ministerin in der Staatskanzlei, speziell für Europa und Internationales und verstärkt dort auch unseren Corona-Stab sehr entscheiden mit ihrem Wissen und der Erfahrung der letzten Monate. Es ist verbunden mit einer ganz hohen Wertschätzung für ihre Erfahrung und auch für ihre Leistung, die sie in den vergangenen Jahren in dieser Aufgabe erbracht hat. Im Gegenzug schlage ich dem Landtag am kommenden Freitag vor, dass Klaus Holetschek (bis jetzt Gesundheitsstaatssekretär, Anm. Red.)  die Aufgaben als Gesundheitsminister übernimmt. Er hat sich in den letzten sechs Monaten hervorragend eingearbeitet, ist auch ein Macher und Entscheider in enger Verbindung und Rücksprache mit den Kommunen, so dass ich glaube, dass wir die Aufstellung im Bereich Corona auch personell noch einmal optimiert haben. Danke an beide."

Die Bambergerin Huml, selbst Medizinerin, hatte bereits in einigen Phasen des Anti-Corona-Kampfes eine unglückliche Figur gemacht. Im August, als es zu einer schweren Panne bei den von Söder propagierten Corona-Tests für Reiserückkehrer gekommen war und positiv Getestete nicht von ihren Testergebnissen erfahren hatten, wurden bereits Rücktrittsforderungen laut.  Zuletzt hatte es Fragen wegen der schleppend begonnenen Impfkampagne in Bayern gegeben. An einigen Stellen war es zu Problemen beim Transport des Impfstoffs gekommen, Senioren hatten sich darüber beschwert, dass keine Impftermine vereinbart werden konnten.

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Die Maßnahmen im einzelnen:

Bayern verlängert Lockdown / Kontaktbeschränkungen werden vertieft

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen:

1. Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.

Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen:

Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.

2. Impfungen möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Der Ministerrat begrüßt es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen ist, unmittelbar nach Weihnachten 2020 mit der Impfkampagne zu starten: Der Bund hat im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung die Beschaffung von Impfstoffen organisiert, während die Länder insbesondere durch die flächendeckende Errichtung von Impfzentren für die notwendige Impfinfrastruktur gesorgt haben. Dieses große Projekt muss mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden: Für alle Impfwilligen muss – entsprechend der Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung – Impfstoff in ausreichender Menge zugänglich gemacht werden: Weitere Impfstoffe müssen geprüft und zugelassen werden. Ausreichend Dosen müssen beschafft werden. Die Produktion von Impfstoff in Deutschland muss erhöht werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ministerrat die in Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 vereinbarten weiteren Anstrengungen des Bundes mit Blick auf die Beschaffung der Impfstoffe. Gleichzeitig werden die Bayerischen Impfzentren zeitnahe Termine für diejenigen gewährleisten, die mit der Impfung an der Reihe sind und sich impfen lassen wollen.

3. Der Ministerrat bekräftigt, dass die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von größter Bedeutung ist. Der Schulbetrieb gewährleistet nicht nur die späteren Chancen im Leben und damit das Fortkommen der gesamten Gesellschaft, sondern ist auch von entscheidender Bedeutung für die soziale Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen die Schulen aber weiter geschlossen bleiben. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt.

4. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

5. Die Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen führt zwangsläufig dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Einzelhandel, weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Der Ministerrat begrüßt daher die vom Bund auf den Weg gebrachte Überbrückungshilfe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsieht. Es bleibt weiterhin von großer Wichtigkeit, dass Zahlungen zeitnah erfolgen. Der Ministerrat appelliert an den Bund, Abschlagszahlungen und zeitnahe reguläre Auszahlungen gemeinsam mit den Ländern zu ermöglichen. Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.

6. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigt der Ministerrat die bereits mit Ministerratsbeschluss vom 22. Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. Die Berichte über neue Mutationen des Corona-Virus nimmt der Ministerrat mit großer Sorge zur Kenntnis. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die in Großbritannien und der Republik Südafrika aufgetretenen Varianten. Ein Eintrag dieser Mutationen ins Bundesgebiet muss vermieden werden. Der Ministerrat appelliert an den Bund, weiter gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für diese besonderen Risikogebiete zu erlassen. Im Übrigen weist der Ministerrat noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

7. Ein zentraler Baustein zur dringend notwendigen Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die Reduzierung der Kontakthäufigkeiten auch im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeitgeber wird daher erneut dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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