Fahrzeughalter werden erfasst
Gebrauchtwagenverkauf: EU-Eingriffe ins nationale Zulassungsrecht!

Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands erfassen aktuell die Zulassungsbehörden lediglich den Fahrzeughalter in den Registern.  | Foto: © sofiko14/stock.adobe.com
  • Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands erfassen aktuell die Zulassungsbehörden lediglich den Fahrzeughalter in den Registern.
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  • Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: "Belastungen für Autofahrer ausgebremst!"
  • Das Schlimmste bei der EU-Altfahrzeugverordnung verhindert
  • Keine jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge, jedoch kein Einlenken bei der Erfassung des Fahrzeugeigentümers

REGION (pm/nf) – Das Plenum des EU-Parlaments hat eine neue Verordnung zum Umgang mit Altfahrzeugen verabschiedet. „Die Europaabgeordneten haben richtig erkannt, dass Autobesitzer bei Privatverkäufen so weit wie möglich von zusätzlichen Nachweispflichten zu befreien sind. Hier haben wir Schlimmeres verhindert“, so Bayerns Verkehrsminister Bernreiter.

Bereits Mitte Mai hat sich das EU-Parlament gegen eine jährliche Hauptuntersuchung für Pkw und Transporter ab einem Alter von zehn Jahren ausgesprochen. „Nach den Mitgliedstaaten hat sich auch das EU-Parlament gegen den Kommissionsvorschlag positioniert. Damit besteht ein starkes Mandat für die Verhandlungen, um zusätzliche Kosten für die Fahrzeughalter in Deutschland von jährlich rund 1,8 Milliarden Euro zu stoppen“, betont Bayerns Verkehrsminister.

Nach schwierigen Verhandlungen hat das EU-Parlament den finalen Text der EU-Altfahrzeugverordnung verabschiedet.

  • Autobesitzer müssen bei einem privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens nur dann nachweisen, dass es sich um kein Altfahrzeug handelt, wenn eine Versicherungsgesellschaft einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat oder der Privatverkauf vollständig online, also ohne physische Übergabe, abgeschlossen wurde.
  • „Damit konnten die schlimmsten Nachweispflichten verhindert werden. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte noch vorgesehen, dass bei jedem Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ein Nachweis erbracht hätte werden müssen, wovon allein in Bayern rund 1,53 Millionen Fahrzeuge pro Jahr betroffen gewesen wären“, unterstreicht Bernreiter.

Weitere EU-Bürokratie und zusätzliche Kosten für Autobesitzer drohen auch vom Kommissionsvorschlag einer jährlichen Hauptuntersuchung für Pkw und Transporter ab einem Alter von zehn Jahren. Dies lehnen die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament für die laufenden Verhandlungen des finalen Textes ab. „Von einer Verkürzung des aktuell zweijährigen Prüfintervalls wären in Deutschland mehr als 23,4 Millionen Fahrzeuge betroffen. Hierfür würden deutlich mehr Prüfer benötigt. Dabei zeigen Studien, dass es keinen klaren Zusammenhang zwischen technischen Mängeln und Unfallzahlen gibt. Die zusätzlichen Kosten von rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die deutschen Fahrzeughalter stehen in keinem Verhältnis“, betont Bernreiter.

Nationale Fahrzeugregister

Keine Einsicht besteht bei den EU-Gesetzgebern hinsichtlich der Erfassung des Fahrzeugeigentümers in den nationalen Fahrzeugregistern. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands erfassen aktuell die Zulassungsbehörden lediglich den Fahrzeughalter in den Registern. „Die schwierige Prüfung der privatrechtlichen Eigentumsverhältnisse ist vollkommen unverhältnismäßig. Es müssten für die derzeit in Deutschland rund 69 Millionen Fahrzeuge im Falle der Eigentumsübertragung und bei einer kaum abschätzbaren Anzahl abgemeldeter Fahrzeuge erstmalig die Eigentümer erfasst werden, sobald deren Wiederinbetriebnahme erfolgt. Dieser Mehraufwand für die Bundesländer ist weder erforderlich noch angemessen“, ärgert sich Bernreiter.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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