Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums
Kurzarbeit soll weiter leichter zugänglich sein

Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Die leichteren Zugangsbedingungen für Kurzarbeit sollen bis 31. Dezember verlängert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Derzeit ist ein leichterer Zugang bis 30. September befristet. 
«Die weitere Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten ist mit großen Unwägbarkeiten verbunden», stellt der Entwurf fest und verweist auf die anhaltende Corona-Pandemie und die Gasversorgung. «Die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die nächsten Monate sind bereits äußerst pessimistisch.» Die Unternehmen bräuchten weiter Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit, «um Entlassungen möglichst vermeiden zu können».
 Sichergestellt werden solle nun, dass auch über den 30. September hinaus Beschäftigung so stabilisiert werden könne, heißt es in dem Papier.

Mit einem weiteren Entwurf, der der dpa ebenfalls vorliegt, soll eine Verordnungsermächtigung für erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Mitte 2024 verlängert werden. Mit weiteren Verordnungen soll das Arbeitsministerium die Erleichterungen also weiter verlängern können.
 
Mit dem nun vorgesehenen Verlängerungsschritt soll es für Betriebe nun weiter reichen, wenn mindestens zehn Prozent ihrer Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Vor Corona waren es regulär mindestens ein Drittel. Zur Vermeidung der Kurzarbeit sollen die Beschäftigten nach wie vor keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen. «Mit der Verlängerung wird den betroffenen Betrieben in einem weiterhin schwierigen Umfeld Planungssicherheit bis Ende des vierten Quartals 2022 gegeben», so der Entwurf.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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