Coroanvirus: Sind Lehrkräfte einem unzumutbaren Risiko ausgesetzt?
Lehrer muss unterrichten: Arbeitsgericht lehnt Antrag ab

Vorbereitete Einzelplätze im Klassenzimmer.  | Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
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MAINZ (dpa/lrs) - Ein 62 Jahre alter Berufsschullehrer ist mit seinem Versuch vor dem Arbeitsgericht gescheitert, während der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht geben zu müssen. Die Schulen hätten einen Ermessensspielraum, wie sie den Gefahren begegnen wollten, begründete das Arbeitsgericht Mainz am Mittwoch seinen Beschluss zu dem Eilantrag. Es sei zudem nicht die Aufgabe der Gerichte, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne. Das Gericht lehnte daher den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde möglich.

Der Lehrer habe mit Blick auf sein Alter argumentiert, er sei mit dem Präsenzunterricht an der Berufsschule mit Förderunterricht ,,unzumutbarerweise gesundheitlichen Risiken" ausgesetzt. Und dies, obwohl ein Interesse an solchem Präsenzunterricht nicht ersichtlich sei.

In Rheinland-Pfalz werde nach den Ferien von den Lehrkräften ein Nachweis verlangt werden, wenn sie zur Risikogruppe gehören, sagte die rheinland-pfälzische SPD-Bildungsministerin Stefanie Hubig am Mittwoch im ARD-,,Morgenmagazin". Aber auch dann müssten sie Unterricht von zuhause aus machen. ,,Das bedeutet entweder dann über eine Videoplattform (...), oder es bedeutet zum Beispiel, dass sie sich um die Schülerinnen und Schüler besonders kümmern, die zum Beispiel besonderen Förderbedarf haben."

Nach Plänen der Kultusministerkonferenz sollten Schulen nach den Sommerferien wieder im Regelbetrieb öffnen, sagte Hubig. Die Abstandsregeln sollten nicht mehr eingehalten werden.

Das Mainzer Arbeitsgericht teilte auch die Auffassung des Diplom-Pädagogen nicht, es gebe kein Interesse an Präsenzunterricht. Der Mann habe benachteiligten Schülern Förderunterricht erteilen sollen, ,,die typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten stammen, wo sie problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern haben". Zudem sei es um Einzelunterricht in einem 25 Quadratmeter großen Raum gegangen. Darin kann nach Einschätzung des Gerichts hinreichend Abstand gewahrt werden. (Aktenzeichen: 4 Ga 10/20)

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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