Viele Anzeigen
Verbotene Besuche bei Natur-Pools

Die Gumpe am Königsbach-Wasserfall bei Schönau am Königssee.
Foto: Sabine Dobel/dpa
  • Die Gumpe am Königsbach-Wasserfall bei Schönau am Königssee.
    Foto: Sabine Dobel/dpa
  • hochgeladen von Uwe Müller

SCHÖNAU AM KÖNIGSEE (dpa/mue) - Auch wenn das Betreten des schutzwürdigen Gebiets seit zwei Jahren untersagt ist: Immer wieder versuchen Besucher im Nationalpark Berchtesgaden, zu den idyllischen Natur-Pools am Königsseewasserfall vorzudringen.

Seit Inkrafttreten des Verbots Ende Juni 2021 bekamen 232 Besucher Anzeigen, wie die Nationalpark-Verwaltung berichtete. Meist handelt es sich um junge Nationalpark-Gäste - und auch viele Touristen aus dem Ausland. Die Rangerinnen und Ranger seien in dem Gebiet engmaschig unterwegs, hieß es. Hinweisschilder warnen: «Stop» und «Vegetationsschutzgebiet - Betreten verboten». Einmaltäter müssen mit einer dreistelligen Summe rechnen. Die Bußgelder können bis auf 25.000 Euro steigen - für Unbelehrbare, die auch gegen andere Auflagen verstoßen, etwa das Drohnenverbot.

Kristallklares Wasser, Bergpanorama, darunter in der Tiefe der glitzernde Königssee - Posts in sozialen Medien haben die Landschaft weit über Bayern hinaus bis ins Ausland bekannt gemacht. An Spitzentagen kamen bis zu 400 Besucher. Weil es keinen offiziellen Wanderweg gab, entstand ein Gewirr aus Trampelpfaden - zum Schaden der Vegetation. Die Besucher hinterließen außerdem reichlich Müll; Plastikflaschen, Verpackungen, sogar halb volle Bierkästen blieben stehen. T-Shirts, Schals, auch Unterhosen wurden zurückgelassen.

Auch Gefahren drohen

Die Natur-Pools sind nicht nur idyllisch. Das aufgewirbelte Wasser wurde 2019 zwei jungen Männern aus Sachsen zum Verhängnis. Sie starben in einer Gumpe im sogenannten Weißwasser. Das bedeutet: Das Wasser sprudelt stark und enthält so viel Luft, dass man darin untergeht. Diese Gefahren waren allerdings kein Grund für das Verbot, das Gebiet zu betreten. Das Verbot war heftig umstritten - selbst Naturschützer waren uneins, ob diese Maßnahme der richtige Weg ist. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hatte als untere Naturschutzbehörde das Verbot schließlich als «ultima ratio» erlassen. Es gilt befristet, für mindestens fünf Jahre. Damit solle der Natur Zeit gegeben werden, sich wieder zu erholen.

An festgelegten Punkten im Vegetationsschutzgebiet führt die Nationalparkverwaltung regelmäßig Fotodokumentationen durch, wie Sprecherin Carolin Scheiter berichtet. Der Vergleich dieser Aufnahmen lasse Rückschlüsse auf Veränderungen der Vegetation zu. «Die bisherigen Beobachtungen zeigen, dass die Trampelpfade im Vegetationsschutzgebiet nur noch selten begangen werden.» Die ehemaligen «Zeltplätze» bei den Gumpen wachsen langsam wieder zu. Übrigens: Übernachten ist im Nationalpark grundsätzlich verboten. In den vergangenen Wochen zeigte der Nationalparkdienst gut ein Dutzend Verstöße wegen Campings oder Biwakierens an, die meisten davon im Bereich Königssee.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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