Verbraucherzentralen appellieren an die Politik
Bitte keine Stromsperren während des Corona-Lockdowns!

Das Zählwerk eines Stromzählers in einem Bürogebäude. Die Verbraucherzentralen fordern, das Abstellen von Strom oder Gas wegen unbezahlter Rechnungen in Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie auszusetzen. | Foto: Jens Büttner/zb/dpa
  • Das Zählwerk eines Stromzählers in einem Bürogebäude. Die Verbraucherzentralen fordern, das Abstellen von Strom oder Gas wegen unbezahlter Rechnungen in Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie auszusetzen.
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REGION (dpa) - Die Verbraucherzentralen fordern, das Abstellen von Strom oder Gas wegen unbezahlter Rechnungen in Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie auszusetzen.

Der Chef des Bundesverbands, Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur, viele Menschen seien nun von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen. "Das bedeutet insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen Unsicherheit und Existenzängste. Die Zahl derer, die ihre Strom- und Gasrechnung nicht bezahlen können, wird vermutlich noch einmal deutlich ansteigen." Betroffene bedürften daher eines besonderen Schutzes vor Strom- und Gassperren in Phasen mit weitgehenden Corona-Beschränkungen.

Hilfe bei Energieschulden

Schulden durch Strom- und Gasrechnungen müssten über Sozialleistungsansprüche geregelt werden, sagte Müller - "damit es für alle trotz der schweren Zeit kein kaltes und dunkles Weihnachtsfest 2020 wird." Möglich sei etwa, dass Sozialleistungsbezieher beim Jobcenter oder Sozialamt Darlehen beantragen, um Energieschulden zu begleichen, erläuterte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie könnten Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Versorger überweisen lassen.

Wann wird der Strom abgestellt?

Im vergangenen Jahr wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 289.000 Haushalten der Strom wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt. Ein Lieferant darf Strom in der Grundversorgung erst sperren, wenn Kunden mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug sind. Er muss dem Verbraucher eine Sperrandrohung schicken und darf den Strom dann frühestens vier Wochen später abdrehen. Bei Gas gab es demnach im vergangenen Jahr rund 31.000 Sperren.

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Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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