Weitere Hinweise zur Ausgangsbeschränkung
Und immer wieder: Hände waschen!

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ERLANGEN (pm/mue) - Durch die auch in Bayern geltende Ausgangsbeschränkung soll der dramatische Anstieg an NeuInfektionen mit dem Corona-Virus möglichst eingedämmt werden.

Wie die Stadt Erlangen informiert, gelten für Beerdigungen und Hochzeiten weitere Beschränkungen. So dürfen Beerdigungen und Hochzeiten bis auf Weiteres nur noch im allerengsten Familienkreis stattfinden. Für private Umzüge gilt: Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten aber Freunde und Familie beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind. Jeder ist nach wie vor angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z.B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten weiterhin unbedingt eingehalten werden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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